Selbstanzeige?

Hallo,

ist es wahr, dass Selbstanzeige jetzt auch für verschiedene Vergehen, wie z.B. Bankraub, schwerer Diebstahl und andere Kleinigkeiten eingeführt werden? Steuerhinterziehung hat sich ja schon etabliert…
Meiner meinung nach ist das doch auch so eine Vorstufe von Steuerhinterziehung, da wohl kein Dieb versteuert.

Danke!

Hallo,
nein, das gibt es schon länger.

Jeder Straftäter kann selbst zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft gehen und sich selbst anzeigen. Bei anderen Delikten sind aber die Folgen keineswegs so „schön“ geregelt wie bei einer Steuerhinterziehung (siehe §371 AO) und in aller Regel ist auch nicht mit Straffreiheit zu rechnen (siehe zB §46b StGB).

Gruß vom
Schnabel

=HALLO()

und in aller
Regel ist auch nicht mit Straffreiheit zu rechnen (siehe zB
§46b StGB).

aber mit einem dicken Rabatt beim Strafmaß.

Was in der Diskussion häufig übersehen wird: die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird durch die Zinsen und anderen Nebenleistungen und natürlich auch die Steuerberatungs- und ggf. Rechtsanwaltskosten oft richtig teuer. Also nix mit ich sag mal kurz dem Finanzamt Bescheid und alles ist paletti. Fette Geldbuße, quasi.

=TSCHÜSS()

Hallo,

zum Thema Steuerhinterziehung auch § 371 AO (Abgabenordnung). Und hier besonders Nr. 2) 3:

  1. Straffreiheit tritt nicht ein, wenn
  1. die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.

So gesehen ist das aktuelle SPD-Wahlkampfthema Steuerhinterziehung bereits deutlich aufgepumpt.

Vgl. aktuelle Regelung: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerhint…

Aber auch § 371 AO 2) 4. Hier wird auf § 153 AO verwiesen. Innerhalb feststehender Fristen kan nämlich eine falsche Steuererklärung berichtigt werden. Was in der aktuellen Casa „Ulli“ wohl weniger zutreffen dürfte.

Gruß
vdmaster

Das klingt ja furchtbar ungerecht!

grüße

=HALLO()

Das klingt ja furchtbar ungerecht!

Manchem Steuersünder geht es da richtig an die Substanz, wenn das hinterzogene Vermögen z.B. bereits verpulvert oder verspekuliert ist, aber für zurückliegende Zeiträume hohe Steuernachzahlungen geleistet werden müssen.

Da wird ja auch nichts gestundet, bei der Selbstanzeige muss alles sofort auf den Tisch des Hauses gelegt werden, sonst ist eine Strafbefreiung nicht möglich.

Die Reichen leben keineswegs sorgenfrei, sie haben halt andere Sorgen.

=TSCHÜSS()

Moin auch,

Manchem Steuersünder geht es da richtig an die Substanz, wenn
das hinterzogene Vermögen z.B. bereits verpulvert oder
verspekuliert ist, aber für zurückliegende Zeiträume hohe
Steuernachzahlungen geleistet werden müssen.

Das ist natürlich richtig hart. Keine Steuern zahlen wollen, Geld verpulvern, dann keine Steuern zahlen können. Es gibt einfach keine Liebe mehr unter den Menschen!

Ralph

Hallo,
ich hab bislang noch nicht erlebt, dass sich ein Bankräuber oder Erpresser darüber aufgeregt hat, dass er die Beute verzinst zurückgeben und seinen Rechtsanwalt bezahlen musste :wink:

Und ferner nehme ich an, dass völlig verarmte Steuerhinterzieher genauso einen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe haben. Aber auch da ist mir irgendwie bislang noch kein Antrag in der Presse begegnet :wink:

Gruß vom
Schnabel