Selbstanzeige bei BG

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

wenn man eine Selbstanzeige bei der BG begeht, ZB wegen Überschreitung der regelm. Höchstarbeitszeiten, welche Konsequenzen hat das?

Die BG verbietet mWn die Überschreitung, wenn daduch Arbeitsplätze verhindert werden…also wenn 5 Menschen 60 Stunden die Woche arbeiten anstatt dass 6 Menschen 50 Stunden die WOche arbeiten.

Was passiert bei einer Selbstanzeige?

VG
Mela

Hoi.

Gute Güte, dass klingt ja, als ob eine Berufsgenossenschaft wie die Steuerbehörden wäre!!!

Nein, keine Sorge, so etwas wird bei keiner BG „bestraft“.

Die Begrenzung der Arbeitszeit findet man übrigens im Arbeitszeitgesetz: (http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR11710099…)
So etwas interessiert eher die Ordnungsämter, die sich dann auch nur an die Arbeitgeber halten, nicht an die Arbeitnehmer.

Ciao
Garrett

Hallo liebe WWW-Gemeinde,

wenn man eine Selbstanzeige bei der BG begeht, ZB wegen
Überschreitung der regelm. Höchstarbeitszeiten, welche
Konsequenzen hat das?

Zuerst mal keine, da die BG in Sachen Arbeitszeit keine Aufsichtsbehörde ist. Das interessiert eher die Gewerbeaufsicht.
allerdings kann dies die BG zum anlaß nehmen, den Betrieb in Sachen UVV etc. genauer unter die Lupe zu nehmen.
Der Versicherungsschutz der AN ist jedenfalls durch eine Überschreitung des ArbZG grundsätzlich nicht gefährdet wg. § 7 Abs. 2 SGB VII:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html

Die BG verbietet mWn die Überschreitung, wenn daduch
Arbeitsplätze verhindert werden…also wenn 5 Menschen 60
Stunden die Woche arbeiten anstatt dass 6 Menschen 50 Stunden
die WOche arbeiten.

Das ist Unsinn.

Was passiert bei einer Selbstanzeige?

Stress mit dem AG, wenn der das 'rauskriegt, obwohl es grundsätzlich kein Kündigungsgrund (mehr) ist.
Solche Dinge lassen sich mit einem engagierten und kundigen BR besser und dauerhafter in den Griff bekommen, da ein BR bei Arbeitszeit volle Mitbestimmung hat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__7.html

VG
Mela

&Tschüß
Wolfgang

(http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR11710099…)
So etwas interessiert eher die Ordnungsämter, die sich dann
auch nur an die Arbeitgeber halten, nicht an die Arbeitnehmer.

Hi, die Ordnungsämter interessiert das überhaupt nicht. Der einzig richige Ansprechpartner in Sachen Amt, ist in diesem Fall das Gewerbeaufsichtsamt.
MfG ramses90

Ciao
Garrett

Hallo

Hi, die Ordnungsämter interessiert das überhaupt nicht. Der
einzig richige Ansprechpartner in Sachen Amt, ist in diesem
Fall das Gewerbeaufsichtsamt.

Das auch zu schreiben hatte ich bereits angesetzt. Aber dann fiel mir ein, dass die Gewerbeaufsicht in jedem Bundesland anders geregelt ist und ich nicht ausschließen kann, dass die nach X Verwaltungsreformen hier oder da unter dem Dach des Ordnungsamtes angesiedelt sind. Schlüssig wär’s ja. Und das 16x zu prüfen, hatte ich keine Lust und so wichtig war es ja auch nicht. Wesentlich ist, dass die BG die Arbeitszeiten nicht kontrolliert.

smalbop