Selbstanzeige bei nichtgezahlter Kirchensteuer

Hallo zusammen,

A ist katholisch getauft worden und hat, als er das Arbeiten angefangen hat, nie angegeben, dass er einer Konfession angehört. Daher hat er auch noch nie Kirchensteuer gezahlt. Das liegt auch daran, dass er nie religiös erzogen wurde und sich auch damit nicht identifizieren konnte.

Nun ist es so, dass sich sein Gewissen sowie die anstehende kirchliche Hochzeit dazu bewegt hat, seiner versäumten Kirchensteuerzahlung nachzukommen.
Hat jemand die Erfahrung einer Selbstanzeige gemacht bzw. kann A raten, wie man hier am besten vorgeht? Macht man das persönlich - Schreiben an das Finanzamt, Schuldeingeständnis - oder lieber mit Anwalt?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hi,

wieso sollte man an den Verein etwas zahlen wenn man nicht an den Quatsch glaubt? Ich hätte da kein schlechtes Gewissen.

MFG

Guten Tag,

Die Hinterziehung von Kirchensteuer wird in keinem Bundesland bestraft. In einigen Bundesländern (z.B. NRW) gilt Kirchensteuer nicht einmal als Steuer i.S. d. § 3 AO, in anderen doch (z.B. Nds.).

Selbstverständlich muss man die hinterzogene Kirchensteuer aber nachzahlen. Und da ist es eben ganz wesentlich, ob - trotz Straffreiheit - überhaupt von Hinterziehung zu sprechen ist oder nicht. Zur Diskussion dieser Frage mit dem Landeskirchenamt bzw. dem Bischöflichen Generalvikariat kann ein Steuerberater schon außerordentlich nützlich sein; allerdings würde ich einen bevorzugen, der auch eine strafrechtliche Ausbildung hat, weil in diesem Zusammenhang insbesondere der Vorsatzaspekt ausschlaggebend ist. Mir ist es mal gelungen, für einen Mandanten in ähnlicher Konstellation den Nachzahlungszeitraum von 10 auf 5 Jahre zu drücken.

was ist, wenn man es dabei belässt, die Ehefrau ist doch in der Kirche (nehm ich an), reicht das nicht? Ein Partner in der Kirche, der andere konfessionslos?
Ich würde es dabei belassen.
Genau gesagt, ich würde es beim Standesamt belassen…