Ein grosses hallo in die Expertenrunde.
Ich weiss, der eine oder andere wird den Kopf schüttel nach dem er dies hier gelsen hat oder nur lächeln oder mich für bescheuert halten, aber dennoch habe ich mit dem Thema Steuer und Selbstanzeige ein kleines Problem und auch Frage dazu.
Also, wenn ein Arbeitnehmer wie fast alle einmal im Jahr seine Einkommenssteuererklärung macht und beim FA abgibt, er nach er Prüfung durch das FA eine Nachzahlung machen muss, kann er sich aufgrund dieses Bescheides auch einer Selbstanzeige unterziehen? Immerhin schuldet er ja dem Staat Geld. Ist das überhaupt möglich? Wenn ja, würde überhaupt einen Sinn machen?
Sorry, klingt verrückt, aber die Frage hat ich einfach beschäftigt.
Gruß Tom