ein Bekannter hat schwer Mist gebaut und jemanden Betrogen (Wissentlich). Er hat etwas gekauft und einen Vertrag abgeschlossen obwohl er kein Geld dafür hat. Natürlich ist die Sache aufgeflogen und der Verkäufer macht ihm eine Menge Druck und will ihn wegen Betruges anzeigen.
Hier die Frage: Macht es Sinn für meinen Bekannten sich Selbst anzuzeigen? Gibt es da Strafmilderung oder so was in der Art.
Selbstanzeige ist unter Umständen ein gangbarer Weg, aber nicht grundsätzlich zu empfehlen. Sollte es eine Möglichkeit geben, die Angelegenheit rein zivilrechtlich zwischen den Parteien zu regeln, ist dies vorzuziehen, da dann üblicherweise das Interesse an Strafverfolgung abnimmt. Und wo kein Ankläger da kein Richter. Nur wenn dieser Weg ausgeschlossen ist und klar ist, dass die Anzeige andernfalls von der anderen Seite erfolgen wird, sollte man dem zuvorkommen und Selbstanzeige erstatten, denn sonst hängt man sich selbst die Staatsanwaltschaft an den Hals, und wird ggf. bestraft, obwohl die Sache sonst nie dort bekannt geworden wäre.
Dies abzuwägen ist Aufgabe eines Anwalts, der üblicherweise in einer schon so dramatischen Situation auch die besseren Karten hat, mit der Gegenseite Verhandlungen über eine friedliche Lösung aufzunehmen.
Ich habe dies schon einige Male erlebt, dass sich die Sache dann plötzlich ganz anders darstellt, wenn man als unbeteiligter Dritter freundlich anruft, von dem vollkommen fertigen Mandanten erzählt, dem man ordentlich den Kopf gewaschen hat, und der jetzt einsichtig ist und den Schaden wiedergutmachen will. Wenn man dann ggf. und bei Bedard noch nebenbei so hässliche Worte wie Nötigung erwähnt, findet man eigentlich immer eine Lösung. Die tut natürlich weh, denn der angerichtete Schaden muss schließlich ausgeglichen werden, aber besser als dann vor dem Strafrichter zu sitzen ist es allemal.
Gruß vom Wiz
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