Selbstanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede?

Hallo,

ich habe meiner ehemaligen „Fast-Schwiegermutter“ einen Brief geschrieben. Ihre Tochter und ich kennen uns seit bald sieben Jahren und waren nun drei Jahre zusammen, allerdings muss ich aufgrund der Umstände die Beziehung beenden. Da ich davon ausgehe, daß sehr vieles von dem, was hier stattfand, nicht wirklich bekannt ist, habe ich ihr kurz mitgeteilt, warum ich mich trennen musste. Anbei schickte ich ein wenige Wochen altes Foto von ihrer Tochter und mir „aus glücklichen Tagen“ und zwei Kopien der Schreiben des Anwaltes (ihres Schwiegersohnes) an mich, eins von 2012, als diese Farce begann, und das letzte, die erneute Drohung gegen mich von vor wenigen Wochen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob das „Verleumdung“ oder „üble Nachrede“ ist? Immerhin gebe ich u.a. dem Herrn Anwalt die Schuld am Scheitern der Beziehung (was jedoch auch vollständig der Wahrheit entspricht). Ich überlege, mich dahingehend selbst anzuzeigen. Ist das anzuraten? Habe ich mich überhaupt strafbar gemacht?

Mein Schreiben liest sich wie folgt:

*Liebe Frau XXXXXXX,

vor wenigen Wochen wollten YYY und ich noch heiraten. Sie war die
Liebe meines Lebens. Nun muss ich mich leider verabschieden. Ich habe keine Kraft mehr.

Wir stritten uns seit über drei Jahren darüber, daß ich es für nicht
akzeptabel halte, eine Beziehung zu führen oder gar zu heiraten, wenn
mir von dem „besten Freund“ (YYY über Herrn Z) meiner Partnerin
mit Hilfe des Schwagers (RA BBB) meiner Partnerin gedroht wird.

Ich habe mich drei Jahre darum bemüht und darum gebeten, all dies
aufzuklären und aus der Welt zu schaffen. Ich habe niemandem etwas zu
leide getan, das Einschalten ihres Schwagers als Anwalt hat YYY schon
lange als Fehler bezeichnet.

Allerdings kann ich die Situation so nicht akzeptieren. Mir wurde
dauerhaft mit nichtigen Verträgen gedroht. Das hat YYY und mich nicht
nur Weihnachten und Silvester 2014 gekostet, sondern drei Jahre lang
haben wir uns fast ausschließlich deswegen gestritten.

Ich habe hierzu keine Kraft mehr. Wenn die Liebe meines Lebens auf
juristischer Ebene zerstört werden soll, dann akzeptiere ich das.

Nachdem am 18.9.2012 unser Kind abging, habe ich am Folgetag meinen
Wagen aus der Stadt R abgeholt und mich „leider“ bei Herrn Z für das
Geschehene entschuldigen wollen. Dies war ein Fehler. Genauso war es ein
Fehler, nachdem sich RA BBB wenige Tage nach dem Tod unseres Kindes,
am 23.9.2012, an mich wandte, hier nach einigen Wochen eine modifizierte
Unterlassungserklärung abzugeben. Der dritte Fehler war es nun, trotzdem

  • wie von ihr jedoch gewünscht - mit YYY eine Beziehung führen zu
    wollen: Offiziell durfte ich ihr weder näher als 50 Meter sein noch mit
    ihr überhaupt Kontakt haben.

Das Papier hätte sofort aus der Welt gehört. Ich habe zweieinhalb Jahre
gewartet, diskutiert und gestritten, bis das gegenüber YYY im März
2015 (!) herausgegeben wurde. Herr Z und RA BBB drohten mir
weiterhin. Da diese beiden jedoch YYY als Familienmitglied und als Freund zu nahe stehen, um dies zu ignorieren, habe ich mich nun zurückgezogen. Ich habe, wie 2012 von RA BBB gefordert, die Unterlassungserklärung gegenüber YYY wie auch Herrn Z im Originalwortlaut unterzeichnet.

Ich bin immer davon ausgegangen, daß Liebe die größte Kraft im Universum
ist. Vermutlich ist auch diese Annahme ein Fehler.

Liebe Grüße,*

Ehrlich gesagt, streich sie einfach aus Deinem Leben und die ganze Baggage mit. Das hat hier keinen Sinn mehr, sich weiter mit diesem Thema zu beschäftigen. Ich weiß es klingt hart, aber komm einfach auf andere Gedanken, lern neue Leute und vielleicht eine neue Freundin kennen. Das ist nur noch Zeitverschwendung.

Das ist schon sehr richtig – interessiert die Jurisprudenz jedoch sicherlich nicht. Daß da Anstand und Moral ein Problem zu sein scheinen, das zeigt erwähnter Anwalt ja in allerbestem Beispiel.

Der Brief ist bereits angekommen. Wäre die Frage, mich hier anzuzeigen oder darauf zu warten, ob dieser Staranwalt das in seinem Landstrich macht, aus dem allerlei nicht nachvollziehbare Urteile des öfteren zu vernehmen sind…