Selbstauskunft Bank

Guten Tag,
ich habe von der Bank ein schreiben bekommen wegen einer Selbstauskunft. Ausgefüllt versendet bekomme ich eine Antwort Fragen offen.
Ich wohne und bin gemeldet in Thailand. Bin Beamter a.D. und werde in Deutschland versteuert das ist so weil Versorgungsempfänger genauso behandelt werden wie Beamte im aktiven Dienst.Bei Berufsgruppen die nicht im öffentlichen Dienst sind müssen sich nach 183 Tagen in Brandenburg FA abmelden und dort versteuern wo sie wohnhaft sind und gemeldet. Das Thailändische Steueramt sagt wir stellen nichts aus sie haben keine TIN Nummer keine Arbeitserlaubnis und werden hier nicht geführt, habe 2 Stunden Diskutiert 6 verschiedene Etagen gewesen bringt nix.

Frage gibt es ein Formular auf Englisch woraus sich erschliessen lässt das es A ein amtliches Formular ist und es muss im Formular stehen das ich hier steuertechnisch nicht versteuert werde und keine Tin / Tax Nummer habe den das Immigrationsamt und die Polizei in Thailand würde das machen und bestätigen. Ich sage im voraus dk für jede Unterstützung. Bitte keine Vorhaltungen oder sonstige Sprüche ist mir hier schon einmal Wiederfahren deswegen vorab ich brauche da wirklich gute Tipps oder einen Link zu einem Formular, da hier ein großer Anteil schlaue Antworten gibt bin ich Optimistisch das was gutes dabei rauskommt. Gruß Klaus

Frage doch einfach mal die zuständige Behörde welchen ausgefüllten Fragebogen/Formular aus Thailand sie genau haben wollen, da nach Deinen Informationen in Thailand ein entsprechendes Formular nicht existiert.

Damit zeigst Du Deinen guten Willen und außerdem muss die Behörde konkretisieren was sie genau erfahren möchte.

Du kannst nicht etwas nachweisen was nicht existiert.

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Servus,

ist als Beschreibung des Sachverhalts ein kleines bisselchen zu dünn, deucht mir.

Wenn Du schriebest, welche Angaben genau der Bank fehlen, wäre das schon ein kleiner Anhaltspunkt, von dem aus man sich vielleicht zum Kern der Frage vortasten könnte.

Schöne Grüße

MM

Die dortige Deutsche Botschaft hast Du schon um Rat gefragt?

Es geht darum die Bank möchte wissen wo ich meine Steuer abführe, Pensionäre werden genauso versteuert wie aktive Beamte und müssen in DE versteuert werden nur das hat die Bank bzgl Selbstauskunft nicht geschnallt. Die meinen ich müsste eine Tin Nummer haben sowas gibt es gar nicht es gibt nur eine Tax Nr. Wenn ich das nötige Formular hätte würde das Immigrationsamt das bescheinigen da die Arbeitsgenehmigungen erteilen die ich nicht habe, ich arbeite nicht in Thailand bin ein korrekter Beamter a.D.Für die Unwissenheit der Bank kann ich nix, ich habe mir ein Non-EU/EEA Certlflcate Certlllcatlon by the forelgn tax authority in relatlon to the lnc:ome tax retumBeglaubigen lassen von der Behörde ich hoffe das reicht ? Da ich denke du bist ein helles Köpfchen dachte ich mir das reicht eventuell als Info.

Es geht darum die Bank möchte wissen wo ich meine Steuer abführe, Pensionäre werden genauso versteuert wie aktive Beamte und müssen in DE versteuert werden nur das hat die Bank bzgl Selbstauskunft nicht geschnallt. Die meinen ich müsste eine Tin Nummer haben sowas gibt es gar nicht es gibt nur eine Tax Nr. Wenn ich das nötige Formular hätte würde das Immigrationsamt das bescheinigen da die Arbeitsgenehmigungen erteilen die ich nicht habe ich arbeite nicht in Thailand bin ein korrekter Beamter a.D.Für die Unwissenheit der Bank kann ich nix.ich habe mir ein Non-EU/EEA Certlflcate Certlllcatlon by the forelgn tax authority in relatlon to the lnc:ome tax retumBeglaubigen lassen von der Behörde ich hoffe das reicht ? Da ich denke du bist ein helles Köpfchen dachte ich mir das reicht eventuell als Info. damit ich eventuell mehr Input bekomme

und Du hast in die Selbstauskunft reingeschrieben

Das ist falsch, da ist Deine „Unwissenheit“ ungefähr so wie die, die Du der Bank unterstellst.

Die Besteuerung der Bezüge aktiver Beamter richtet sich nach Art, 17 DBA Thailand, die von Ruhegehältern und vergleichbaren Bezügen nach Art. 18 DBA Thailand. Das macht im vorliegenden Fall zwar keinen Unterschied, aber wenn Du Dich gegenüber der Bank auf Art. 17 DBA Thailand beziehst, sieht der dortige Sachbearbeiter sofort, dass Du Dich um das Thema überhaupt nicht gekümmert hast.

Deine Ruhestandsbezüge unterliegen gem. Art. 18 DBA Thailand der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland und sind von der Thailändischen Einkommensteuer befreit. Die Tatsache, dass die deutsche ESt tatsächlich abgeführt wird, sollte sich recht einfach mit der Vorlage einer Abrechnung von der deutschen Besoldungsstelle zeigen lassen (oder wird da am Ende immer noch Lohnsteuer nach LSt-Klasse I einbehalten? Das wäre fatal und ziemlich umständlich zu korrigieren).

Art. 17 und 18 DBA Thailand gehören zu denen, die in sehr vielen (nicht: allen!) Doppelbesteuerungsabkommen ähnlich (nicht: gleich!) drin stehen - es ist in jedem Einzelfall, der einem DBA unterliegt, ratsam, die Einzelheiten zu klären - „One size fits all“ ist da nicht angesagt.

Daraus ergibt sich:

  1. Der Bank ruhig, höflich und unter Verzicht auf das hohe Ross „auf Augenhöhe“ erklären, weshalb Deine Ruhestandbezüge in D der beschränkten ESt-Pflicht unterliegen und in Thailand steuerfrei sind.
  2. Auf Wunsch den dafür geeigneten Nachweis - die Abrechnung der Besoldungsstelle - vorlegen.
  3. Wenn die Besoldungsstelle nicht über die beschränkte ESt-Pflicht informiert worden ist und immer noch LSt nach LSt-Klasse I oder III einbehält, zusehen, dass das korrigiert wird. Hat aber erstmal mit der Bank nichts zu tun.

Schöne Grüße

MM

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