Hallo und guten Abend,
ich hab mal eine theoretische Frage zu der Selbstauskunft für potentielle Mieter, vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen, obwohl ich nicht ganz sicher bin, ob da wirklich das Mietrecht oder eher ein anderes Rechtsgebiet „gilt“.
Wenn nämlich ein potentieller Mieter den standardisierten Bogen fast bis zum Ende ausgefüllt hat, wird er gebeten anzukreuzen, ob (bzw. dass) er mit der Verwendung der angegebenen Daten für eigene Zwecke des Vermieters einverstanden sei (gem. § 22 Bundesdatenschutzgesetz).
Ein aufmerksamer potentieller Mieter, der nicht alles ankreuzen möchte, was er nicht versteht, sucht dann vielleicht im Internet, was im § 22 Bundesdatenschutzgesetz steht. Da geht es dann aber um die Wahl des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Siehe
http://byds.juris.de/byds/012_1.4_BDSG_1990_P22.html
Allerdings finden sich im Internet auch mehrere Links zu eben solchen Vordrucken für die Mieterselbstauskunft, in denen diese Frage auch vorkommt, es ist also kein kurioser Einzelfall.
Was genau ist denn nun unter dieser Frage zu verstehen?
Vielen Dank für hilfreiche Tipps und
viele Grüße
Rosa 