Selbstauskunft.. erwartete Zahlung abwarten?

Hallo

angenommen ein Unternehmen füllt einen Kreditabtrag aus bei dem eine Selbstauskunft beigelegt ist.

Nun ist es so dass ein Kunde des Unternehmens einen großen Betrag noch offen hat und diesen im Rahmen des üblichen Zahlungsziels erst in 3 Wochen einzahlen wird (das ZZ ist 6 Wochen).

Die Wahrscheinlichkeit dass das Unternehmen zahlt liegt bei 100%, es steht generell außer Frage dass es zahlt.

Da die Summe im mittleren 5 stelligen Bereich liegt würde es die Liquidität des Unternehmens stark steigern… logisch.

Da ich davon ausgehe dass es wesentlich Sinnvoller ist den Betrag mit rein zu nehmen stellt sich mir die Frage wie?

Meine Frage nun:

  • Ist es besser die 3 Wochen zu warten bis das Geld da ist. Dann den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen. Nachteil(???) die Bank übersendete den Antrag als Vervollständigzung der bereits eingereichten Unterlagen. Warten wir ab, könnte die Bank den Eindruck gewinnen dass wir unseriös sind (???).

  • Soll ich den Betrag irgendwie in die Auskunft reinnehmen? Einen Punkt „zu erwartende Zahlungen“ gibt es nicht und selbst wenn haben solche zukünftigen Zahlungen überhaupt einen Wert?

  • Den Betrag in die Auskunft mit rein nehmen, einfach so ist noch viel schwieriger. Eventuell werden alle Kontoauszüge angefordert und dann sieht man den Schlamassel.

  • Gibt es eine andere Möglichkeit

Ohne den Betrag zu arbeiten halten wir für nicht Sinnvoll, da die Chancen wesentlich ansteigen wenn wir ihn mit rennehmen.
Wieso ein Risiko eingehen.

Danke für einen Tipp (oder zwei oder drei)

Daniel

Hallo,

  • Ist es besser die 3 Wochen zu warten bis das Geld da ist.
    Dann den Antrag wahrheitsgemäß auszufüllen.

wahrheitsgemäß ist immer gut; erst recht, wenn es um einen Kredit geht. Mal abgesehen von Kündigungsrechten, Vertrauensbasis und so einem Gedöns, ist eine Lüge oder geschönte Darstellung im Rahmen eines Kreditvergabeprozesses nicht ganz unproblematisch:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__265b.html

Einen Punkt „zu erwartende Zahlungen“ gibt es nicht und selbst
wenn haben solche zukünftigen Zahlungen überhaupt einen Wert?

Bei Forderungen besteht immer die Gefahr, daß sie nicht oder nur teilweise oder zu spät beglichen wird.

Gruß
Christian