Selbstauskunft - was ist erlaubt?

Ein Vermieter für einen gewerblich genutzten Raum fragt nach Folgendem:

. Daten des derz. Vermieters
. Beruf
. Nettoeinkommen
. Wer hat das derzeitige Mietverhältnis gekündigt?
. Ist/war gegen Sie ein Räumungsvefahren anhängig?
. Liegen/lagen Pfändungen vor?
. Eidesstattliche Versicherung abgegeben?

"etwaige unrichtige Angaben berechtigen den V. den Verrtrag anzufechten …!

FRAGE:
Welche Fragen darf er *nicht* stellen?
Welche Fragen darf man unrichtig beantworten?

Danke.

Die Frage, wer den derzeitigen Mietvertrag gekündigt hat, ist meiner Meinung nach grenzwertig. Sonst sind alle Fragen erlaubt, jede unrichtige Antwort kann zu einer Anfechtung des Mietvertrages führen.

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