Hallo,
wenn eine Wohnung zu zweit bewohnt werden soll, sind dann
beide
verpflichtet den Selbstauskunft-Bogen der Vermieterin
auszufüllen? Im Prinzip geht es ja nur um den
Einkommensnachweis.
Verpflichtet sind die Mietinteressenten zu nichts. Wer als Vermieter den Nachweis über das Einkommen verlangt und diesen nicht erhält wird wahrscheinlich an diese Interessenten dann eben nicht vermieten. Wer sich als Mietinteressent jedoch entschliesst eine Auskunft zu erteilen muss sich klar sein, dass er seine finanziellen Verhältnisse wahrheitsgemäss angeben muss.
Reicht es da also nicht auch, wenn nur ein Elternpaar einen
Einkommensnachweis vorlegt? Und: Wäre es problematisch, wenn
der
Mietvertrag dann über die Eltern laufen würde, falls die
Mieter Studenten wären und diesen Einkommensnachweis einfach
nicht erbringen können (Nebenjobs etc., Einkommen zwar da,
aber eben nicht garantiert)???
Sag es doch gleich. Studenten wollen mieten, haben kein Einkommen und die Eltern sollen in die Haftung. Dann schliessen diese natürlich den Mietvertrag und müssen ihre Einkommen nachweisen.
Zweite (kurze) Frage:
Darf ein Vermieter die Wohnung von einer Firma streichen
lassen und dann die Kosten von der Kaution des Vormieters
abziehen? Auch wenn der Vormieter streichen könnte??? Kann er
das Selbststreichen also verbieten?
Jein. Warum ? Wenn der Vermieter den Mieter aufgefordert hat, die Schönheitsreparaturen, zu denen der Mieter verpflichtet war, vorzunehmen und der Mieter lehnt dies ab, dann darf er auf Kosten des Mieters die Arbeiten ausführen lassen.
Wenn der Vermieter jedoch ohne Aufforderung und ohne Ankündigung einfach einen Handwerker beauftragt und dem Mieter die Selbstvornahme verweigert oder diese unterläuft, dann hat er gegen den Mieter keinerlei Ansprüche.
Wegen diverser Änderungen in der Rechtsprechung sollte ein Mieter ohnehin genau den Mietvertrag prüfen. Viele Verträge vor dem Mai 2004, aber auch noch viele danach, enthalten zwingend vorgeschriebene Klauseln, sogenannte „starre Fristen“. der BGH hat unter VIII ZR 361/03 entschieden, dass in solchen Fällen überhaupt keine Schönheitsreparaturen geschuldet sind.
Gruss Günter