Selbstauskunft?

Hallo Ihr,

wenn eine Wohnung zu zweit bewohnt werden soll, sind dann beide
verpflichtet den Selbstauskunft-Bogen der Vermieterin
auszufüllen? Im Prinzip geht es ja nur um den Einkommensnachweis.

Reicht es da also nicht auch, wenn nur ein Elternpaar einen
Einkommensnachweis vorlegt? Und: Wäre es problematisch, wenn der
Mietvertrag dann über die Eltern laufen würde, falls die Mieter Studenten wären und diesen Einkommensnachweis einfach nicht erbringen können (Nebenjobs etc., Einkommen zwar da, aber eben nicht garantiert)???

Zweite (kurze) Frage:
Darf ein Vermieter die Wohnung von einer Firma streichen lassen und dann die Kosten von der Kaution des Vormieters abziehen? Auch wenn der Vormieter streichen könnte??? Kann er das Selbststreichen also verbieten?

Vielen Dank und einen guten Start ins Jahr,
Yasmin

Hallo,

wenn eine Wohnung zu zweit bewohnt werden soll, sind dann
beide
verpflichtet den Selbstauskunft-Bogen der Vermieterin
auszufüllen? Im Prinzip geht es ja nur um den
Einkommensnachweis.

Verpflichtet sind die Mietinteressenten zu nichts. Wer als Vermieter den Nachweis über das Einkommen verlangt und diesen nicht erhält wird wahrscheinlich an diese Interessenten dann eben nicht vermieten. Wer sich als Mietinteressent jedoch entschliesst eine Auskunft zu erteilen muss sich klar sein, dass er seine finanziellen Verhältnisse wahrheitsgemäss angeben muss.

Reicht es da also nicht auch, wenn nur ein Elternpaar einen
Einkommensnachweis vorlegt? Und: Wäre es problematisch, wenn
der
Mietvertrag dann über die Eltern laufen würde, falls die
Mieter Studenten wären und diesen Einkommensnachweis einfach
nicht erbringen können (Nebenjobs etc., Einkommen zwar da,
aber eben nicht garantiert)???

Sag es doch gleich. Studenten wollen mieten, haben kein Einkommen und die Eltern sollen in die Haftung. Dann schliessen diese natürlich den Mietvertrag und müssen ihre Einkommen nachweisen.

Zweite (kurze) Frage:
Darf ein Vermieter die Wohnung von einer Firma streichen
lassen und dann die Kosten von der Kaution des Vormieters
abziehen? Auch wenn der Vormieter streichen könnte??? Kann er
das Selbststreichen also verbieten?

Jein. Warum ? Wenn der Vermieter den Mieter aufgefordert hat, die Schönheitsreparaturen, zu denen der Mieter verpflichtet war, vorzunehmen und der Mieter lehnt dies ab, dann darf er auf Kosten des Mieters die Arbeiten ausführen lassen.

Wenn der Vermieter jedoch ohne Aufforderung und ohne Ankündigung einfach einen Handwerker beauftragt und dem Mieter die Selbstvornahme verweigert oder diese unterläuft, dann hat er gegen den Mieter keinerlei Ansprüche.

Wegen diverser Änderungen in der Rechtsprechung sollte ein Mieter ohnehin genau den Mietvertrag prüfen. Viele Verträge vor dem Mai 2004, aber auch noch viele danach, enthalten zwingend vorgeschriebene Klauseln, sogenannte „starre Fristen“. der BGH hat unter VIII ZR 361/03 entschieden, dass in solchen Fällen überhaupt keine Schönheitsreparaturen geschuldet sind.

Gruss Günter

hallo günter,

vielen dank für die auskunft.
natürlich haben studenten kein geregeltes, garantiertes einkommen, auch wenn sie tatsächlich verdienen. das war eben der punkt. im gegensatz zu den eltern. nur: reicht es dann nicht, wenn halt nur eine elternpartei bürgt und dann im mietvertrag steht?

zweiter punkt war:
man wurde bei der wohnungsbesichtigung darauf hingewiesen, dass man 800€ an kaution zu hinterlegen hat, von der aber garantiert schon das streichen bzw. die renovierung bei auszug abgeht. ich frage mich, ob der vermieter einfach beschließen kann, dass das so zu sein hat und der mieter für etwas zahlen soll, was er auch selbst machen könnte. hm?!

hallo günter,

vielen dank für die auskunft.
natürlich haben studenten kein geregeltes, garantiertes
einkommen, auch wenn sie tatsächlich verdienen. das war eben
der punkt. im gegensatz zu den eltern. nur: reicht es dann
nicht, wenn halt nur eine elternpartei bürgt und dann im
mietvertrag steht?

Selbstverständlich reicht ein Elternteil, wenn das Einkommen so gesichert ist, dass davon noch eine Zusatzwohnung bezw. die Haftung für Miete und Mietnebenkosten einer anderen Wohnung abgedeckt werden können.

zweiter punkt war:
man wurde bei der wohnungsbesichtigung darauf hingewiesen,
dass man 800€ an kaution zu hinterlegen hat, von der aber
garantiert schon das streichen bzw. die renovierung bei auszug
abgeht. ich frage mich, ob der vermieter einfach beschließen
kann, dass das so zu sein hat und der mieter für etwas zahlen
soll, was er auch selbst machen könnte. hm?!

Nein, der Vermieter hat sich an geltendes Recht zu halten. Und hier sind im Rahmen der Schönheitsreparaturen zahlreiche Klauseln aufgebaut worden und zahlreiche bisherige Klauseln sind unwirksam. Tatsache ist aber, dass der Mieter nicht mehr als das, was er verwohnt hat ( mit Ausnahme von Schäden ) renovieren muss. Der Vermieter kann also nicht schon vor dem Einzug feststellen, dass die Kaution für Malerarbeiten draufgeht. Grundsätzlich soll man jemand keinen Ratschlag erteilen, einen Auftrag oder Vertrag nicht zu unterschreiben. Meien Empfehlung: Wenn noch genug Zeit ist, einfach mal sehen, ob es nicht noch was Besseres gibt.

Gruss Günter

hallo,

ja. das ist richtig.

  1. wurde verlangt, dass BEIDE elternpaare bürgen, was m.e. völliger schwachsinn ist und 2. sollte wohl schon im vertrag stehen, dass die malerarbeiten später von der kaution abgezogen werden. meine güte. aber eine schöne wohnung.

danke dir,
yasmin