Selbstbedarf bei Verpflichtungserklärung

Ich habe gehört, dass man zur Einladung von Ausländern eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben muss, mit welcher man für alle Kosten des eingeladen aufkommen muß. Interessant ist für mich die Frage wie dieses umgesetzt wird? Mal angenommen jemand hat seine Mutter und Enkeltochter eingeladen. Aufgrund von Krieg können die beiden nicht zum geplanten Zeitpunkt zurück. Die Ausländerbehörde gewährt 6 Monate Duldung und Mutter und Enkeltochter beantragen Hilfe nach dem Ausländer Asyl Recht. Die Behörde stimmt dem Antrag zu und leistet 1300 € im Monat. Diese 1300 € werden übergeleitet an den Verpflichtungsgeber welcher 2000 € Netto verdient aber alleine für Kredite Haus und Auto z.B. 900 monatlich bezahlt. Gibt es hier so etwas wie einen Selbstbehalt oder muss der Verpflichtungsgeber tatsächlich zahlen und dann selber einen Antrag auf Zuschuß zum Lebensunterhalt stellen? Wäre doch absurd…

Hallo!

Warum sollten eigentlich 2 eingeladene, verwandte Personen ( darunter verstehe ich, sie wohnen beim Einlader und werden auch von dem versorgt) 1300 € im Monat staatliche Unterstützung erhalten ?
Weil sie nach Nichtrückkehr in eigener Wohnung untergebracht werden müssten und sich selbst versorgen müssten ? Warum eigentlich ?

MfG
duck313

zum Beispiel weil die Mutter krank ist und ständig ärztliche Behandlung benötigt. die Auslandsreisekrankenversicherung mit Visum abgelaufen ist. Sie sind mit 1 Koffer Sommerkleidung gekommen und der Winter steht vor der Tür. Der Wohnraum ist begrenzt (für 6 Wochen kein Problem aber auf Dauer nicht ausreichend). Enkelin ist Schulpflichtig … usw.

Vielleicht kann der Einladende eine Ratenvereinbarung aushandeln. 6 Monate zu 1.300 EUR sind doch nicht die Welt, immerhin hat man seine Verwandten dafür auch aus einem Krieg rausgehalten.

Greetz
T.