Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich stelle diesen Beitrag noch mal ein, in der Hoffnung, dass sich noch jemand aus juristischer Sicht dazu äußern kann. Würde mich echt freuen!
Nehmen wir an, bei einem Hauskauf (Altbau) wäre folgender Fall eingetreten: Acht Tage vor Besitzübergabe, jedoch nach dem Notartermin habe es einen Wasserschaden am Gebäude gegeben, bei dem der Keller dermaßen feucht geworden wäre, dass der Einbau einer Heizung dort (laut Heizungsbauer) nicht mehr möglich wäre. Dies habe zu einer zwangsweisen Änderung der Umbaupläne geführt (u.a. mit der Folge, dass einer der neu geplanten Räume sehr dunkel werden würde). Die Versicherung des Noch-Eigentümers habe die Schadenshöhe (ungeachtet der o.g. Folgeprobleme) mit 500 EUR beziffert, wovon dann 300 an den Noch-Eigentümer ausgezahlt worden wären, da es 200 EUR Selbstbehalt gäbe. Nun würde der Noch-Eigentümer sich weigern, die gesamten 500 EUR an den Käufer auszuzahlen, mit der Begründung, die 200 seien Selbstbehalt.
Zu diesem Szenario nun zwei Fragen:
- Wäre es wahrscheinlich, dass der Käufer im Falle eines Rechtstreits um die 500 EUR gewinnen würde, so dass der Verkäufer die restlichen 200 EUR an ihn zahlen müsste?
- Hat der Verkäufer das Recht, die bereits gezahlten 300 EUR zurückzuverlangen, u.a. mit der Begründung, es sei ja allgemein bekannt gewesen, dass es in dem betreffenden Ort bei starkem Regen zu Überschwemmungen kommen kann?
Vielen Dank und Gruß!