Selbstbehalt

Liebe/-r Experte/-in,ist auch mein Lebensgefährte (nicht Ehemann)meiner nun im Pflegeheim lebenden Mutter unterhaltsverpflichtet bzw. wird sein Einkommen mitgerechnet? Liebe Grüße Conny

Liebe/-r Experte/-in,ist auch mein Lebensgefährte (nicht
Ehemann)meiner nun im Pflegeheim lebenden Mutter
unterhaltsverpflichtet bzw. wird sein Einkommen mitgerechnet?
Liebe Grüße Conny

Hallo Conny,Dein Lebensgefährte hat deiner Mutter gegenüber keine Unterhaltspflicht.In erster Linie stehen der Ehemann,sofern er noch lebt,danach die leiblichen Kinder und so weiter.Hast du eigene Kinder die du versorgen mußt,so erhöt sich dein Selbstbehaltssatz .Eine genaue Auskunft kann dir ein Fachanwalt für Familienrecht geben.Solltest du Hartz 4 Empfängerin sein,hast du die Möglichkeit dir bei dem Amtsgericht einen sogenannten Beratungsschein zu holen,damit ist das Gespräch mit dem Anwalt für dich kostenlos. Viele Grüße Markus

hallo conny,
das ist ziemlich speziell, ganz genau kann ich dir das nicht sagen. aber wenn ihr ein eheähnliches verhältnis führt, zusammen lebt und vielleicht noch kinder habt, heißt das ja, dass ihr eure einkommen zusammenlegt. und da kann es sein, dass sein gehalt mit veranschlagt wird, weil es für dich ja ein finanzieller vorteil ist,dass er an allen kosten wie miete, lebensmittelkauf usw beteiligt ist. aber: bitte frage bei einem anwalt nach, da möchte ich mich nicht festlegen.
gruß, sabine