Ich habe 2 Kinder und davon seit 2 Monaten mein jüngeres zu hause leben da seine Mutti Ihn nicht mehr haben wollte. Das andere Kind wohnt bei einer anderen Mutti und erhält von mir seinen Kindesunterhalt.Meine Frage nun: allein hatte ich einen Selbstbehalt von 950 € p.M., ist das jetzt anders ? Liegt er höher oder bleibt er gleich für mich. MfG Mirko
Tut mir leid. Bei dieser Frage kann ich dir nicht weiter helfen.
Schöne Grüße
b.
Hallo Mirko,
da habe ich leider keine Erfahrung mit. Logisch wäre es aber schon, wenn du jetzt ein Kind bei dir leben hast, dass auch dein Selbstbehalt steigt. Schließlich mußt du ja jetzt auch für das Kind sorgen. Es sei denn, die Mutti von dem Kind ist jetzt dir gegenüber unterhaltspflichtig - bzw. muß jetzt an dich den Kindesunterhalt zahlen - das könnt ja auch der Fall sein.
Das Jugendamt kann dir da bestimmt mehr zu sagen. Und ich habe bisher nur gute Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht. Wenn man freundlich fragt sind die alle ganz nett und versuchen zu helfen wo es möglich ist. Ich habe zum Beispiel die Beistandsschaft beantragt, dann haben die sich um alles finanzielle für das Kind gekümmert - und nur das!
Denen ist es ja auch lieber, wenn die alleinerziehenden zu ihnen kommen und um Hilfe bitten bevor sie von amtswegen einschreiten müssen - dann sind sie nicht mehr so nett.
Wie gesagt - ich kann dir nur empfehlen die Beistandschaft zu beantragen - es erleichtert dir an das dir zustehende Geld zu bekommen. Und wenn die Mami nicht zahlen kann/will bekommst du vom Amt Unterhaltsvorschuß und mußt dich nicht mit ihr darüber auseinander setzen.
Viel Glück
Hallo Mirko,
zunächst: ich kenne die Antwort nicht, sondern kann nur vermuten.
Ich gehe davon aus, dass dein Selbstbehalt höher sein muss, da du jetzt für 2 Personen sorgst (dich und das Kind).
Die Frage kann dir das örtliche Jugendamt beantworten. Falls du aus irgendwelchen Gründen dort nicht nachfragen willst, lass einen Freund/Bekannten/Familienmitglied für dich eine Auskunft über einen solchen Fall einholen.
Außerdem gibt es in größeren Städten, auch in kleineren, aber da nicht so zahlreich, Beratungsstellen, zum Beispiel von der AWO (Arbeiterwohlfahrt) oder anderen sozialen Institutionen, und von den Kirchen etc. für solche Fragen. Man zahlt zwischen gar nichts und ca. 20 Euro für ein Gespräch, es beraten je nach Bedarf z.B. Rechtsanwälte oder andere in diesen Bereichen ausgebildete Menschen (dort erhälst du auch Hilfe, wenn du dich in anderen Bereichen des Alleinerziehens beraten lassen willst).
Es gibt außerdem in vielen Kommunen Beratungsangebote für solche Fälle (wenn es in deiner KOmmune nur Beratungsstellen für Frauen gibt, weil nun mal die Masse der Alleinerziehenden Frauen sind, frag einfach, ob du dich trotzdem beraten lassen kannst, da du ebenfalls Beratungsbedarf hast). Zumindest müsste die kommunale Verwaltung Auskunft über Beratungsstellen geben können bzw. Broschüren darüber haben.
Die Situation ist (wahrscheinlich) neu für dich, daher versuch dir für diesen Neustart Hilfe zu holen.
Viel Glück, britta1
allein hatte ich einen
Selbstbehalt von 950 € p.M., ist das jetzt anders ? Liegt er
höher oder bleibt er gleich für mich.
Hallo,
wenn das Kind offiziell bei Dir lebt und bei dir gemeldet ist, ist dein selbstbehalt natürlich höher, aber nur insoweit, da grundsätzlich beiden Kinder gleichberechtigten Anspruch auf Unterhalt haben, d.h. dass du deiner Frau ja nur noch Unterhalt für ein Kind zahlen musst und der Unterhalt den du bisher für das zweite Kind bezahlt hast dir bleibt - und schon hast du eine Erhöhung.
Du selbst wirst keine Erhöhung bekommen sondern nur der mehrbedarf für das Kind.
Grüße
A.
Hallo Mirko,
da ein Kind nun bei Dir lebt, musst Du ja nur noch für das andere Unterhalt bezahlen - da bleibt Dir sicher ein bisschen mehr als 950 Euro von Deinem Lohn, oder?
Es stehen Dir auch Unterhalt und Kindergeld für das Kind zu, das bei Dir lebt, hast Du das schon beantragt? Wenn die Mutter des Kindes (das bei dir lebt) keinen Unterhalt bezahlen kann, dann bekommt man Unterhaltsvorschuss, bis zu acht Jahre lang, vom Amt.
Zu solchen Fragen kann Dir nur das Amt absolut verlässliche Auskunft geben…
Du musst beim Jugendamt anrufen, hier gibt es einen Zuständigen für Unterhaltsberatung und dergleichen, der Dich kostenlos berät. Dieser Service steht allen Eltern zu, die getrennt leben.
Alles Gute, viele Grüße
Simone
Hallo Mirko,
soweit ich weiß, musst Du so oder so dem nicht im Haushalt lebenden Kind seinen Unterhalt zahlen… zu allen anderen Kosten könnte es jedoch schon eine Rolle spielen, dass jetzt ein Kind in Deinem Haushalt lebt. Aber hol Dir einfach noch einmal eine konkrete Aussage von den dafür zuständigen Stellen, wie zB dem Jugendamt, pro Familia etc etc… Der Aufenthalt muss ja auch für andere Behörden „ordnungsgemäß“ geregelt sein (Einwohnermeldeamt)…
Unabhängig davon wünsch ich Euch einen guten Start ins gemeinsame Leben
Hallo Mirko,
Ich kann Dir da leider keine verlässlichen, aktuellen Angaben mehr machen. Ist schon zu lange her.
Sorry
Thomas
Nein, das ist nicht anders.
Freundlichen Gruß.
hallo, also soweit wie ich weis , ist der selbstbehalt in der düsseldorfer tabelle niedergeschrieben der mit ca 1150€ bei arbeitnehmern und 760 € bei arbeitslose ist ist.
gruß
Der Selbstbehalt gilt für Dich. Die „Kosten“ für das Kind kommen selbstverständlich zu Deinem Selbstbehalt dazu. Kann die Mutter des Kindes Unterhalt bezahlen? Das Kindergeld steht Dir auf alle Falle zu. Das Jugendamt kann Dir auf alle Fälle weiterhelfen was Dir zusteht oder nicht. Auch ein Familienanwalt weiß sehr gut Bescheid.
Hallo Mirko, sorry, dass ich mich so spät melde, aber ich bin alleinerziehende Mama und bei solchen Fragen musst du Dich besser an einen Papa wenden, denn ich kenn mich da nicht aus. Ich krieg jedenfalls seit 11 Jahren keinen Unterhalt von meinem Ex für unseren Sohn!
LG Marion