Ein naher Familienangehöriger hatte einen PKV-Beitragsrückstand der zum Ruhen des Versicherunsgschutzes führte. Er erlitt in dieser Zeit einen Herzinfarkt der eine Notfallversorgung auslöste; greift in diesem Fall auch der in seinem Fall ursprünglich vertragl. vereinbarte Selbstbehalt v. € 4000? (Hierauf verweist nun nämlich die PKV)
Hallo,
aus welchem Grund sollte ein säumiger Beitragszahler besser gestellt werden als derjenige, der seine Beiträge immer treu und brav zahlt?
Auch der treue Beitragszahler muss doch den vereinbarten Selbstbehalt akzeptieren! Und muss darüber hinaus evtl. auch noch höhere Beiträge für das Verschulden anderer, sprich deren mangelnde Zahlungsmoral, leisten!
Grüße J.K.