Selbstbehalt bei Forderung vom Arbeitsamt

Vor 3 Jahren zahlte mir das Arbeitsamt vor meiner Berentung überlappend zu viel Geld.
Das merkten die erst jetzt und wollen das zurück.
Da ich Rente bekomme, habe ich sovíel nicht mehr.
Ratenzahlung geht klar, aber wieviel?
Jetzt habe ich ausgerechnet was mir am Monatsende nach Abzug der Fixkosten übrig bleibt.
Große Preisfrage, habe ich dabei irgendeinen „Selbstbehalt“ oder so ähnlich?
Ich kann mich erinnern, wenn man geschieden wird gibt es sowas.
Wie ist es bei normalen Menschen?
Wieviel muß mir zum Leben bleiben?

Hallo Ebi,

du solltest unbedingt eine Ratenzahlung vereinbaren. Tust du das nicht, wird sich die Arbeitsagentur das Geld direkt vom Rentenversicherungsträger im Rahmen eines Verrechnungsersuchens holen.

Wenn du alleinstehend bist und keine Unterhaltsverpflichtungen hast, gilt beim Verrechnungsersuchen ein Selbstbehalt von 685,00 EUR monatlich. An diesem Wert kannst du dich bei einer Ratenzahlung orientieren.

Viele Grüße
Florian