Hallo Forumteilnehmer!
Ich habe eine Frage zu einem speziellen Fall des Selbstbehalts gegenüber meinem geistig behinderten Sohn:
Fakten:
- ich bin Rentner;
- mein Sohn ist 26 Jahre und arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte;
- er ist damit eigentlich kein „privilegiertes“ Kind mehr, aber andererseits kann er nicht für seinen eigenen Unterhalt sorgen (ca. 100 € Gehalt);
- es steht offensichtlich fest, dass ich lebenslang Unterhalt zahlen muss;
- er wohnt bei der Mutter (momentan im Haus was mir zu 50% gehört).
Mein Anwalt behauptet, der Selbstbehalt gegenüber meinem Sohn beträgt 900 €.
Ich habe allerdings andere Auskünfte im Internet gefunden:
- Rentner gelten wie Arbeitslose, sind also erwerbspflichtig.
- Wer nicht mehr erwerbstätig ist, dessen Selbstbehalt ist gegenüber privilegierten Kindern nur 770 €, d.h. nur wer erwerbstätig ist kann 900 € Selbstbehalt geltend machen (Sinn: Anreiz zu einer Erwerbstätigkeit).
Was ist nun die wirkliche Rechtslage? Betonen möchte ich an dieser Stelle noch, dass ich mich nicht der Verantwortung entziehen will (er bekommt Sachleistungen von mir, wie Events und Geschenke / habe ihn mindestens 1x in der Woche bei mir / er erbt alles über ein Behindertentestament), sondern der Unterhalt fließt direkt der Mutter zu und darum ist der Selbstbehalt extrem wichtig.
Danke für Euere Hilfe
Gruß Bernd