Gilt der Selbstbehalt von 960,-€ im Unterhaltsrecht nicht? Das JA will mein Einkommen bis auf 820,-€ weg pfänden obwohl ich berufstätig bin!
Werden Fahrkosten vom Gericht nicht anerkannt, denn von den verbleibenden 820,-€ muss ich monatlich noch 150,-€ für den Sprit aufbringen - KfZ Steuer und Versicherung noch nicht mit gerechnet. Soll ich schon mal unter die Brücke ziehen?
Hallo Himmelsbote,
so viel wie ich weiss, werden die Fahrtkosten nicht voll angerechnet, sondern ein Pauschalbetrag. Die Versicherung und Steuer sind dein privates Vergnügen.Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen - Wieviel darf er für sich behalten?
Das, was der Unterhaltsschuldner für sich behalten darf, der so genannte Selbstbehalt, geht aus den Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle hervor. Im Einzelfall kann der Selbstbehalt auch höher als dort angeben sein.
Der Selbstbehalt beträgt:
- Gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteiles wohnen und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden
770 Euro / Monat für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige.
900 Euro / Monat für erwerbstätige Unterhaltspflichtige.
In den oben genannten Beträgen sind jeweils 360 Euro für Warmmiete enthalten.
Der Selbstbehalt kann im Einzelfall höher angesetzt werden. - Gegenüber anderen volljährigen Kindern:
Angemessener Selbstbehalt mindestens 1.100 Euro / Monat einschließlich Warmmiete von 450 Euro. - Gegenüber Ehegatten (sowohl bei Trennung als auch bei Scheidung):Unabhängig davon, ob Unterhaltspflichtiger erwerbstätig oder nicht: 1.000 Euro / Monat
- Notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der im gemeinsamem Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt, gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern oder nachrangigen (geschiedenen) Ehegatten: Unabhängig davon, ob erwerbstätig: 800 Euro / Monat.
Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Viel Glück!!!
das Gericht hat aber festgesetzt, dass mir nur 820,-€ zu verbleiben aben und das obwohl ich voll berufstätigt bin - wie ist das gesetzlich zu vereinbaren? Kann ich mich dagegen wehren?
das Gericht hat aber festgesetzt, dass mir nur 820,-€ zu
verbleiben aben und das obwohl ich voll berufstätigt bin - wie
ist das gesetzlich zu vereinbaren? Kann ich mich dagegen
wehren?
Hallo nochmal,
Damit kann ich nicht dienen, hole dir einen kostenlosen Beratungsschein bei Gericht und suche einen Fachanwalt für Unterhaltsangelegenheiten auf. Dieser wird dir weiterhelfen. Viel Glück!!!
Danke - das braucht man in diesem Land, vor gericht und auf hoher See wohl!
Hallo,
nein Sie müssen nicht unter eine Brücke ziehen.
Der Selbstbehalt von 960 Euro kann selbst von Jugendamt nicht angetastet werden, es ist die Grenze zum Leben, die gesetzlich festgelegt ist.
Viele Grüße
Y.Dosse