Hallo, bin bei meinen Recherchen zum Selbstbehalt bei Unterhaltsverpflichtungen nicht ganz schlau geworden was das für mich bzw meinen Mann bedeutet, vielleicht können Sie uns helfen.
Mein Mann hat einen Sohn aus erster Ehe, der nach der Scheidung auch bei meinem Mann bzw uns gelebt hat. Nachdem er die Schule wegen Nicht-Zulassung zum Abitur nach Klasse 12 abgebrochen hatte begann er (nach fast einem Jahr Pause) eine Ausbildung bei der Bundeswehr. Hier hat er sehr gut verdient und ist daher ausgezogen und hat nun eine eigene Wohnung. Leider hat er die Ausbildung nach einem halben Jahr abgebrochen und lebt nun von Arbeitslosengeld II (da das JobCenter nicht auf Unterhalt vom Vater geprüft hat - wir hatten uns schon darauf eingestellt)…
Sollte er nun jedoch eine Ausbildung anfangen wird die BAB Stelle der Agentur für Arbeit auf Unterhalt prüfen. Er ist inzwischen 22 Jahre alt und wird frühestens nächstes Jahr eine Ausbildung beginnen (dann wäre er 23).
Wir würden nun ggfs gerne ein gemeinsames Kind bekommen sind uns aber bei der Finanzierung unsicher. Mein Mann verdient im Schnitt ca 1850,-€ netto. Sollten wir Nachwuchs bekommen hätte ich ja anfangs (vermutlich bis zum Kindergartenplatz) kein Einkommen mehr. Der Selbstbehalt meines Mannes beträgt ja 1150,-€ gegenüber seinem volljährigen Sohn und 950€ gegenüber dem minderjährigen Kind. (Kindergeld und Ausbildungsgehalt werden ja als Einkommen beim Sohn berücksichtigt) Dafür würde das Einkommen meines Mannes ja noch ausreichen. Unsere Frage lautet allerdings wovon lebe denn dann ich (die zweite Ehefrau), die ja ohne Einkommen ist wegen einem kleinem Kind???
Ich bin in der Reihenfolge ja zweitrangig und glaube nicht dass sich die Unterhaltsansprüche des Sohnes zu meinen Gunsten verringern? Wie berechnet sich denn in unserem Fall „unser“ monatlicher Bedarf bzw Selbstbehalt? Tauche ich in der Rechnung überhaupt auf?
Und wie lange sind wir in diesem Falle für den Sohn unterhaltspflichtig? Bis 25 oder bis zum Abschluss der Erstausbildung (die ja eigentlich längst beendet sein könnte wenn der Sohn etwas motivierter wäre nicht nur vom Geld anderer zu leben – dieses Jahr hat er nämlich keine Ausbildung gesucht – er macht jetzt lieber erst einmal Praktikum).
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Im Detail kenne ich mich absolut nicht aus.
In den letzten Jahren ist beim Unterhalt auch so viel umstrukturiert worden.
Ich denke, es sollte kompetente Berater bei Sozialbehörden und caritativen Einrichtungen geben.
Hallo Motivation Pur,
ein deutliches äääh…
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass die Ansprüche der Ehefrau gegenüber denen eines 23-Jährigen Erwachsenen, der seine Ausbildung abgebrochen hat, überwiegen. Aber mal ganz ehrlich und unter uns: Ich habe keine Ahnung. Der ganze Sachverhalt ist doch ziemlich komplex. Ich würde mich an einen Fachmann (z. B. ein Fachanwalt für Familien und Unterhaltsrecht oder eines der zuständigen Ämter) wenden.
Ein kleiner persönlicher Tipp am Rande wäre noch, meine Einkommensverhältnisse nicht dermaßen detailliert ins Netz zu stellen - es geht doch eigentlich niemanden etwas an, wer bei Ihnen welches Gehalt bekommt.
Tut mir Leid, dass ich nicht wirklich weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Padtberg
Moin Moin,
in der Richtung habe ich leider keine Erfahrung. Wenn ich sowas hätte, würde ich mich mal bei der Gemeinnde/Stadt erkundigen. Meistens haben die adäquarte Ansprechpartner dafür.
Viel Erfolg.
Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen. Ich bin lediglich Reno-Gehilfin, kein Anwalt.
Hallo,
ich will versuchen, zu beantworten, was ich beantworten kann.
Zuerst einmal sind Sie als Mama ja gar nicht komplett ohne eigenes Geld. Sie bekommen Elterngeld, welches sich an dem Verdienst orientiert, welchen Sie in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes hatten. Wenn Sie in diesem Zeitraum Hausfrau waren, fallen Sie in die Hartz4-Regelung, d.h. sie bekommen den aktuell gültigen Mindestsatz plus Kindergeld - so denn das Gehalt Ihres Lebensgefährten nicht zu hoch ist.
Weiterhin können Sie versuchen, andere Zuschüsse zu beantragen, z.B. Wohngeld oder ähnliches. Und was eine weitere Alternative wäre, erst recht wenn Sie keinen Verdienst mehr haben wg. dem Elterngeld: gehen Sie zum ILZ (Integrationsleistungszentrum) und lassen Sie überprüfen, ob Ihnen ein finanzieller Zuschuss zusteht. Wir haben einen relativ ähnlichen Fall, mein Lebensgefährte hat eine minderjährige Tochter aus erster Ehe, für die er unterhaltspflichtig ist und wir haben eine gemeinsame Tochter. Weil mein Mann sehr hohe Werbungskosten hat, liegt sein Jahresnettogehalt sehr weit unten und im Normalfall könnte er ILZ-Leistungen beantragen. In der Höhe, in welcher er Unterhalt zahlen muss. Nun wird aber mein Verdienst mit dazugerechnet und darum bekommt er keine Unterstützung. Vllt liegen die Bedingungen bei Ihnen ja besser.
Und wenn Sie es sich denn vorstellen können: prüfen Sie, ob getrennte Wohnungen Ihnen finanziell nicht eher entgegen kommen.
Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall alles Gute und drücke Ihnen die Daumen, dass Sie sich Ihren gemeinsamen Kinderwunsch erfüllen können.
MfG, userdina
P.S.: Vllt können Sie sich auch bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen (dazu muss man einige Unterlagen bereit haben, die die finanzielle Situation belegen, einfach durch einen Anruf erfragen, was hier benötigt wird). Damit können Sie dann zu einem Fachanwalt gehen und sich in einem Gespräch erst einmal beraten lassen, welche Pflichten und Rechte Sie haben.
Und dann fällt mir grad noch ein, dass sich das mit Unterhalt ab dem Zeitpunkt ändert, an dem das Kind volljährig wird. Dann ist nämlich nicht mehr nur ein Elternteil zuständig, sondern BEIDE. Hier zur Not Hilfe vom Jugendamt holen!
Hallo,
Zuerst 2 Fragen.
Haben Sie jetzt keinen Verdienst?
Ist die Mutter des Sohnes leistungsfähig?
vG
Leider kann ich darauf keine Antwort geben.
kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß