Liebe/-r Experte/-in,
Ich bekomme seit 10 Jahren eine EU-Rente …und bin vor 3 1/2 Jahren noch mal Vater geworden.Mein Sohn wohnt bei der Mutter. Wir verstehen uns sehr gut und ich sehe meinen Sohn auch mindestens 4mal in der Woche…Mein Sohn bekommt von Anfang an Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt,welches wir auch gemeinsam persönlich beim J-amt beantragt haben.Auf grund meiner kleinen Rente wurde dieser auch von geburt an gewehrt.Jetzt nach über drei Jahren wollen sie von mir eine slbstbeteiligung von 84,00 € monatlich,ohne das sich an meiner finanziellen Situation irgend etwas geändert hat ich bekomme keinen cent mehr als Früher… Ich erhalte auch von anbeginn meiner Rente Wohngeld vom Bezirksamt,welches dem J-amt schon immer bekannt war…das Wohngeld wird jetz auf einmal aber als Zuverdienst angerechnet… Ist das Rechtens ? ich bekomme dieses ja nur weil eine Bedürftigkeit festgestellt wurde. Außerdem wurde meine sonstige finanzielle Situation vollkommen außer acht gelassen (die höhe meiner Miete ,Schulden aus früheren zeiten die ich immer regelmäßig abbezahle aber noch lange nicht beglichen sind und Kredite die ich bedienen muß und bis jetzt auch immer lückenlos bedient habe.nach abzug aller Fixkosten bleiben mir knapp 240€ zum leben inkl. Fahrkosten und Teilhabe am öffentlichem und Kulturellem Leben…
unterhalt geht vor ratenkredite oderandere schulden… kind gezeugt, kind gezahlt… einfache und klare regelung der rechtslage
tut mir leid, dies sagn zu müssen
Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort …! Diese Regelung kann ich auch gut nachvollziehen,denn ich habe für meine anderen zwei kinder schon immer Unterhalt gezahlt (freiwillig) bis einschließlich…Heute…Mon.149,30€ für meine Tochter 21J…die sich noch bis Junie 2011 in schulicher Ausbildung(zum Erzieher) befindet und dafür keine vergütung erhält, wie es z.B.:bei einer betrieblichen Ausbildung üblich ist …
…diese Unterhaltszahlung für meine Tochter ist überhaupt der Grund warum einen Anspruch auf Wohngeld habe …und noch mal,"das war dem Jugendamt alles bekannt,„ich verstehe nur nicht warum jetz ?..und nicht schon vor drei Jahren eine Zahlungngsvorrang für meinen jüngsten Sohn eingefordert wurde ?..Und was soll das Paradoxum mit dem Wohngeld ?.. Zum einen bin ich überhaupt nicht verpflichtet Wongeld zu beantragen … und zweitens bekomme ich es nur wegen meiner Unterhaltszahlung…Ist das die“ Quadratur des Kreises"welches das Jugendamt mit mir abzieht…Das kann doch keine gestzliche Regelung sein…?..Oder bin ich im verkehrtem Film und bekomme irgend etwas nicht mit ???
unterhalt geht vor ratenkredite oderandere schulden… kind
gezeugt, kind gezahlt… einfache und klare regelung der
rechtslage
tut mir leid, dies sagn zu müssen
das ist ein natürlicher weg der regelungen. alle einkünfte - also auch wohngeld- die dir zustehen, selbst wenn nicht beantragt sin anzurechnen. und unterhaltszahlungen gehen vor allem… also sind kredite und ratenzahlungen zweitrangig…ich sehe beim besten