mein mann hat 2 kinder sein selbstbehalt wurde reduziert auf 810 wenn jetzt der selbstbehalt von 900 auf 950 steigt steigt dann auch sein selbstbehalt auf 860
Hallo:
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt
der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger
Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,
wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel
mindestens monatlich 1.100 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.
Gruß blackdaniel
mein mann hat 2 kinder sein selbstbehalt wurde reduziert auf
810 wenn jetzt der selbstbehalt von 900 auf 950 steigt steigt
dann auch sein selbstbehalt auf 860
Sorry, da bin ich im Moment überfragt, aber frag doch mal beim Jugendamt nach. Die müssten das auf alle Fälle wissen.
Gruß Caro
es kommt immer darauf an wieviel einkommen er hat ,und wie alt die kinder sind …
es kommt immer darauf an wieviel einkommen er hat ,und wie alt
die kinder sind …
die kinder sind 16 u fast 18 jahre er verdient 950(-5& Fahrkosten) euro netto in einer zeitarbeitsfirma vollschichtig bei 40h std ich verdiene 1300 euro muss auch für 2 kinder zahlen eins lebt bei uns das andere in eigener wohnung(kriege selbst keinen unterhalt für meine kinder) ich zahle fast alles alleine wenn ich die tatsächl. kosten fürs auto abziehe hälfte der miete dann geht er für 300 euro arbeiten wo lohnt sich da eine ehe wo bleibt mein schutz des staates
der selbstbehalt ist genau nur so eine empfehlung wie die düsseldorfer tabelle…und ist in der wirklichkeit nicht wirklich umzusetzen …
im prinzip ist dein mann ja nur noch dem 16 jährigen unterhalt verpflichtet …
für den 18 jährigen fällt die unterhaltspflicht weg …allerdings müsste dein mann für ihn "barunterhalt"leisten (die ex muss aber auch barunterhalt zahlen -also halbe halbe)
und das theoretisch bis er die erste ausbildung beendet hat …
diesen barunterhalt müsste aber der 18 jährige bei gericht einklagen …wobei das bei eurem einkommen kaum erfolg haben wird …den selbstbehalt haben die damals eingeführt damit väter nicht vor lauter unterhaltszahlerei obdachlos unter der brücke wohnen müssen .
an eurer stelle würde ich einmal zum jugendamt gehen und dort ausrechnen lassen wieviel unterhalt tatsächlich gezahlt werden muss (samt allen belegen —lohnabrechnungen ,versicherungen, telefon,auto,miete ,nebenkosten ,strom,gas usw…)
den der selbst behalt wurde berechnet (vater , 1 zimmerapartement 200€ miete )
lieben gruss nancy
der selbstbehalt ist genau nur so eine empfehlung wie die
düsseldorfer tabelle…und ist in der wirklichkeit nicht
wirklich umzusetzen …im prinzip ist dein mann ja nur noch dem 16 jährigen unterhalt
verpflichtet …
DER SELBSTBEHALT WURDE IN EINEM ANERKENNTNISURTEIL FEST GESETZT VOM FAMILIENGERICHT WIR SIND IN REVISION IM JUNI BEIM OLG ABER UNSER ANWALT RECHNET UNS KAUM CHANCEN AUS WEIL DIE GERICHTE BEIM KINDESUNTERHALT SEHR STRENG SIND ES WURDE IM EIN FIKTIVES EINKOMMEN VON 950 EURO UNTERSTELLT UND EINE HERABSETZUNG WEIL ER WIEDER VERHEIRATET IST FIKTIV WEIL ER AUF GRUND VON 5 OPS AM KNIE NICHT MEHR IN SEINEM BERUF ALS FAHRZEUGLACKIERER ARBEITEN KANN WEIL ER NICHT MEHR SCHWER ARBEITEN DARF ER SOLL ALS BÜROKRAFT ARBEITEN UND SCHREIBMASCHINE SCHREIBEN WAS ER JA GAR NICHT GELERNT WIEVIEL BÜROKRÄFTE HABEN KEINE ARBEIT ABER JETZT ARBEITET ER JA ALS STAPELFAHRER BEIDE SIND SCHÜLER ALSO PRIVILIGIERT ALSO 900 EURO SELBSTBEHALT ALSO VOLL BEDÜRFTIG OBWOHL DER FAST 18-JÄHRIGE SCHON 2 X BERUFSVORBEREITUNGSJAHR MACHT
für den 18 jährigen fällt die unterhaltspflicht weg
…allerdings müsste dein mann für ihn "barunterhalt"leisten
(die ex muss aber auch barunterhalt zahlen -also halbe halbe)
und das theoretisch bis er die erste ausbildung beendet hat
…diesen barunterhalt müsste aber der 18 jährige bei gericht
einklagen …wobei das bei eurem einkommen kaum erfolg haben
wird …den selbstbehalt haben die damals eingeführt damit
väter nicht vor lauter unterhaltszahlerei obdachlos unter der
brücke wohnen müssen .an eurer stelle würde ich einmal zum jugendamt gehen und dort
ausrechnen lassen wieviel unterhalt tatsächlich gezahlt werden
muss (samt allen belegen —lohnabrechnungen ,versicherungen,
telefon,auto,miete ,nebenkosten ,strom,gas usw…)den der selbst behalt wurde berechnet (vater , 1
zimmerapartement 200€ miete )lieben gruss nancy
schau mal hier:
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JA DORT STEHT DER SELBSTBEHALT KANN BEI WIEDERVERHEIRATUNG UM 255 GEKÜRZT WERDEN DA WÄREN WIR JA NOCH GUT WEG GEKOMMEN TOTZDEM SIND JA DIE SELBSTBEHALTSÄTZE BEI MINDERJÄHRIGEN UM 50 EURO AUF 950 ERHÖHT WORDEN ODER SOLLEN AB 2011 ERHÖHT WERDEN UNSERE STROM UND HEIZKOSTEN SIND AUCH GESTIEGEN BLOSS UNSERER EINKOMMEN NICHT VON DER KM IST NÄ JAHR WENN DER SOHN 18 WIRD NICHTS ZU ERWARTEN DIE PUTZT 4 H KASSIERT STÜTZE WOHNT MIT 3 PERSONEN IN GR 4 ZI WOHNUNG WIR HABEN NUR EINE 3 ZI WO UND ARBEITEN BEIDE UND ICH HABE AUCH KINDER DIE WIRD SICH NÄ DRAUF BERUFEN SIE FÄNDE NICHT MEHR ARBEIT UND MÜSSE FÜR DIE MINDERJÄHRIGE TOCHTER VERSORGEN 1994 GEBOREN DABEI IST SIE 37 JUNG UND GESUND ICH HABE SCHON ÜBERLEGT MEIN MANN SOLL SICH EINZIMMER HOLEN IN MEINER NÄHE DANN BLEIBT IHM SEINE 900-950 EURO OHNE MICH KÖNNT DER SEIN LEBEN KAUM BESTREITEN DIE 5% FAHRTKOSTEN SIND EIN WITZ WIR FAHREN KEINEN SCHLITTEN ABER DAS REICHT NOCH NICHT MAL FÜR EINMAL TANKEN DAZU KOMMEN STUERN VERSICHERUNGEN MAL EINE REPARATUR UND WIE GESAT UNSER ANWALT MEINT WIR HÄTTEN KEINE CHANCE UM ERHÖHNUNG DES SELBSTBEHALTES DANKE FÜR EINE WEITER ANTWORT
ich kann deinen ärger absolut verstehen …
normalerweise müsse die vom gericht euer beider einkommen prüfen und die lebenshaltungskosten und vorallem auch deine unterhaltsleistungen deinen kindern gegeüber berücksichtigen …
das ist zwar gesetzlich alles festgelegt …aber alle fälle sind einzelfälle und auch so abzuhandeln …
wie schon erwähnt …packt eure unterlagen zusammen (mietvertrag,versicherungen …usw…eben alles was ihr so im monat an kosten habt ,) macht euch bei jugendamt einen termin (da gibt es ja extra leute die für unterhaltsangelegenheiten zuständig sind )
und dann fragt ihr einfach dumm nach …wieviel unterhalt dein mann zahlen kann oder sollte
(unter berücksichtigung der finanziellen lage bei euch )…den das jugendamt hat tagtäglich mit soetwas zu tun —gerichte nicht wirklich!
im übrigen hab ich 4 kinder und bekomme gar keinen unterhalt …vater neu verheiratet und macht sich ein schönes leben …das ist genauso scheisse!
ja das ist auch blöd für dich mein mann zahlt ja aber halt im rahmen seiner möglichkeiten er geht nicht zum jugendamt da hat er schlechte erfahrungen gemacht als sein sohn noch bei uns lebte und die tochter bei der mutter und beide vorschuss hat man ihm die hölle heiss gemacht beim jugendamt da konnte er nur halbtags arbeiten weil der sohn hyperaktiv u lernbehindert ist u er nur vormittags arbeiten konnte weil der sohn nicht alleine bleiben konnte da hat die nicht interessiert unser anwalt sagt wir hätten schlechte chancen den selbstbehalt zu erhöhen weil ich verdiene und das leben zusammen spart kosten angeblich!! und beim kindesunterhalt sind die gerichte streng wenn ich mir überlege bis der unterhalt für meine kinder bezahlt ist und ich die kosten bezahlt habe würde ich alleine besser leben er soll ja zahlen aber das gericht soll die zweitfrauen raus halten das ist doch nicht meine sache habe doch selber kinder und das gericht weiss das ich 2 kinder habe für die ich keinen unterhalt bekomme die bring ich alleine durch ein kind lebt noch bei mir ohne einkommen macht praktikum um fachhchschulreife zu bekommen will nä jahr studieren danke für die antworten nancy
Hallo,
wie hoch er genau steigt, weiß ich nicht, aber steigen wird er dann wohl auch.
Gruß
da der selbstbehalt in einem anerkenntnisurteil festgelegt wurde denke ich muss mein mann wohl eine abänderungsklage starten müsste er so wieso da der sohn nä jahr 18 wird er steigt auf 950 seiner liegt bei 810 euro obwohl ich nur 1300 verdiene u auch unterhaltspflichtig bin u zu arbeit fahren muss wo spart man kosten wenn zusammenzieht wir müssen mehr miete zahlen strom wasser ist mehr auch unsere kosten steigen ich zahl fast alles alleine sein auto zur arbeit kostet mit benzin 250 euro hälftige miete 360 was bleibt ihm da noch da darf das auto nicht kaputt gehen wer macht solche gesetze das man die kuh die man melken will schlachtet
Hallo,
wenn das Kind volljährig wird, sieht die ganze Berechnung völlig anders aus.
Erstens wird dann das ganze Kindergeld vom Unterhaltsbedarf abgezogen.
Zweitens gibt es - wenn er KEIN Schüler ist - keine Selbstbehaltskürzung mehr und der Selbstbehalt steigt auf z. Zt. 1.100 Euro.
Drittens wird auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
Ergänzung zu Zweitens: ist er weiter Schüler, dann unterliegt die Mutter einer erhöhrten Erwerbsobliegenheit. Bedeutet, sie muss Vollzeit arbeiten, ansonsten wird sie fiktiv gerechnet.
Solche Urteile darf man nicht anerkennen. Fraglich, ob sie in der zweiten Instanz oder noch höher Bestand gehabt hätten. Hier ist weniger das Gesetz schuld, als das nicht effektiv gegen überzogene Forderungen vorzugehen.
Arbeitswegekosten hätten nämlich auch berücksichtigt werden müssen.
Abgesehen davon, muss die „Zweitfrau“ nicht Vollzeit arbeiten. Wenn sie etwas weniger verdient, wie sie selber benötigt, kann sie ihren Mann nicht unterstützen. Somit kann sein Selbstbehalt nicht gekürzt werden.
Gruß
ja das stimmt aber das gericht hat trotzdem so entschieden wir haben im juni 10 widerspruch beim olg in zweibrücken eingereicht immer noch keine entscheidung über prozessskostenhilfe bekommen unser anwalt sagt unsere chancen wären schlecht da die gerichte beim kindesunterhalt streng seien das gericht hat gesagt ich wäre ihm gegeüber nicht leistungsfähig trotzdem hat man sein selbstbehalt gesenkt jetzt verdient er 860 euro in st.kl 4 da wären 60 euro für beide kinder aber er muss 140 zahlenlaut urteil solang bis olg entschieden hat das ganze geht auf meine kosten u auf den meiner kinder ich hab damit nichts zu tun wäre froh hätte nicht geheiratet das gericht sagte ich muss vollzeit arbeiten weil wir keine kinder hätten (Haben eins lebt aber nicht) und wenn die neue frau noch weniger hat senken die gerichte trotzdem ab der sohn wird zwar volljährig wiederholt das berufsvorbereitungsjahr jetzt zum 2. mal der wird weiter schule machen ob er begabt ist oder nicht die km arbeit 4 h putzt bezieht hartz 4 und wird nä sagen ich verdiene nicht mehr versteh ich sowieso nicht ist jünger als ich gesund hat grosse kinder wohnt in einergrösseren wohnung als wir was sind das für richter die sowas entscheiden die machen zweitfamilien kaputt wir hätte kein geld für unsere tochter wenn die leben würde danke für die antwort bin gespannt was du dazu sagst
Hallo,
Prozessordnung u. ä. ist überhaupt nicht meine Stärke, aber ob man bei einem Anerkenntnisurteil überhaupt in die zweite Instanz gehen kann?
Anerkenntnisurteil bedeutet doch, dass man etwas Anerkannt hat und der Richter es in einem Urteil festhält.
Erst anerkennen und dann dagegen vorgehen? Widerspricht sich irgendwie.
Der Richter versuchte es vermutlich der Gestalt, dass er der Meinung ist, dass zwei Leute gemeinsam billiger wirtschaften als wenn die zwei Leute jeder für sich wirtschaften würden. Diese Eintopfwirtschaft ist aber nicht immer richtig.
Volljährige Kinder müssen ihre Ausbildung zügig vollenden. Solange das volljährige Kind aber auf die Regelschule geht UND noch nicht 21 Jahre alt ist UND bei einem Elternteil lebt, unterliegen BEIDE Eltern der erhöhten Erwerbsobliegenheit.
Die Mutter muss dann (ab Volljährigkeit) 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat vorlegen und sich nicht nur beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Also hakt hier mal nach, ob das alles dann geschieht.
Euer Anwalt scheint sich nicht wirklich in die Sache hineinzuknien.
Gruß
im urteil steht das wir beschwerde einlegen können was wir dann ja auch getan haben er hätte gar keine chance gehabt es nicht anzuerkennen kinder sind schüler minderjährig also bedürftig er aber kaum leistungsfähig nach mehrmaligen knie- ops kann in erlerntem beruf fahrzeuglackierer nicht mehr arbeiten körperl. zu schwer hat gericht anerkannt dann fiktiv einkommen von 950 euro unterstellt weil er mit mir zusammenlebt(verheiratet) selbstbehalt gesenkt so einfach geht das bei ungelernten ja alles ist so fest gefahren bei unserem anwalt habe meinem mann geraten ihn zu wechseln mein mann ist müde geworden mit dem ganzen kleinkrieg den er und seine ex seit 2004 führen über sorgerecht ferienreglung etc.müssen jetzt abwarten was kommt danke dir
mein mann hat 2 kinder sein selbstbehalt wurde reduziert auf
810 wenn jetzt der selbstbehalt von 900 auf 950 steigt steigt
dann auch sein selbstbehalt auf 860
Hallo, ich bin spät.
Dazu kann ich noch keine Auskunft geben, da ich die neue Düsseldorfer Tabelle nicht kenne( wirdam 30.11. bekanntgegeben).
Es ist wohl so, dass dann wiederum ein Herabsetzungsantrag gestellt werden muss.
Mit Gruß