Hallo,
kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter, der einen Dienstagen sowohl dienstlich, als auch privat (1%-Regelung) nutzt, dazu verpflichten, im Schadenfall einen gewissen Anteil (z.B. 50%) des Selbstbehaltes der Versicherung selbst zu tragen?
Ein Arbeitgeber hat seine Angestellten mittels folgender Information über die Änderung informiert:
… „Der Mitarbeiter, der einen Dienstwagen führt, wird bei einer betrieblichen Nutzung und grob fahrlässigem Verhalten/Vorsatz und bei privatem Betrieb bei schuldhaften Verhalten hinsichtlich des Selbstbehaltes mit verpflichtet. Dies mit 50 % des durch das Unternehmen zu tragendem Selbstbehaltes pro Schadensfall.“…
Vielen Dank für Eure Informationen!