Selbstbehalt in einer neuen Ehe

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen neuen Lebensgefährten, der für ein Kind aus der früheren Ehe Unterhalt zahlen muss. Momentan liegt sein Selbstbehalt bei 950,- Euro. Erhöht sich sein Selbstbehalt wenn er mit mir und meinem Sohn zusammen zieht? Oder muss er mich zuerst heiraten und meinen Sohn adoptieren? Außerdem werde ich im Winter ein Kind von ihm bekommen und wir ziehen auf jeden Fall in den nächtsen Monaten zusammen. Wie hoch wäre dann der Selbstbehalt?

Vielen dank im Voraus für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Maria

Hallo,

Selbstbehalt bedeutet, dass es das Geld ist, das er selbst behält.

Er erhöht sich nicht für ein Stiefkind oder für eine zweite Ehefrau.

Minderjährige EIGENE (oder adoptierte) Kinder gehen in der Rangfolge allen anderen Unterhaltsberechtigten vor.

WEnn ein zweites (drittes usw.) minderjähriges leibliches (oder adoptiertes) Kind hinzukommt, hat es auch einen gleichberechtigten Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater.

Stell Dir einfach einen Kuchen (als komplettes Einkommen vom Vater) vor. Als erstes bekommt er ein großes STück (den Selbstbehalt). Der Rest wird dann fast gleichmäßig auf die Kinder aufgeteilt. Die älteren Kindern bekommen etwas mehr als die jüngeren (sie können ja auch etwas mehr essen).

Ist der Kuchen klein und es bleibt nicht für alle das große STück übrig, wird bei jedem Kind der gleiche Prozentsatz weggenommen um ihn gerecht aufzuteilen.

Ist der Kuchen groß genug, bleibt vielleicht noch was für die Ehefrau bzw. betreuende Mutter übrig - aber der Selbstbehalt bleibt gleich.

Übrigens kann bei einem verheirateten Unterhaltspflichtigen der Selbstbehalt gekürzt werden, wenn die Ehefrau über genug Einkommen verfügt.

Gruß

Das ist sehr kompliziert zu sagen, bitte beim Anwalt informieren