Selbstbehalt & Kindesunterhalt

Hallo alle zusammen,

es ist ja immer wieder interessant, wie das Lesen der einzelnen
Beiträge zum Nachdenken über Probleme anregt.

Da kommt doch im Unterhaltsrecht mal wieder eine Frage auf.

Gesetzt den Fall, eine Person ist Kindern gegenüber
unterhaltspflichtig.
Den Unterschied Minderjährig und Volljährig in Ausbildung jetzt mal
der Vereinfachung wegen ausgeklammert.

Jetzt ist diese Person
a) Rentner
b) Erwerbsunfähigkeitsrentner mit 100%
c) Erwerbsunfähigkeitsrentner mit 60%
c) Arbeitslos mit Arbeitslosengeld
d) Arbeitssuchend, von Ersparnissen lebend

Für alle Fälle gilt doch der Selbstbehalt von 730 Euro.
Das darüber liegende Einkommen wird gegebenenfalls per
Mangelverteilung aufgeteilt.

Wie weit ist dieser Selbstbehalt unantastbar?
Bleibt der Person auf jeden Fall die Summe von 730 Euro? Selbst wenn
das Einkommen nur 830 Euro beträgt und damit für mehrere Kinder
beispielsweise nur 100 Euro zur Verfügung steht?
Gibt es in den oben stehenden Konstellationen Unterschiede?

Mit fragendem Gruß
TeeBird

Hallo!

Der Selbstbehalt dürfte in jedem Fall unantastbar sein. Sagt ja die Bezeichnung schon.

Wenn man Rentner und so gut wie „am Hungertuch nagend“ ist, sprich man vielleicht nicht einmal seinen Selbstbehalt erreicht, muß man auch keinen Unterhalt zahlen. Für die Zeit, in der das so ist. Sollte irgendwann der Reichtum ausbrechen, muß man halt nachzahlen.

Gruß,

Schnägge

Danke, Schnägge :smile: owt
owt

Mangelfall
Hallo Teebird,

Berechnungen zu einem solchen Mangelfall findest z. B. hier:

http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/u…

http://mein-recht.de/mangelfall.html#mangelfall_wann

sehe schon …
Hallo und danke für die Antworten,

…etwas klarer.
Die juristische Seite des Lebens ist doch ganz schön komplex.
Was wären wir ohne Anwälte!
Hilflos den Wirren des Lebens ausgesetzt.

Gruß
TeeBird