Hallo alle zusammen,
es ist ja immer wieder interessant, wie das Lesen der einzelnen
Beiträge zum Nachdenken über Probleme anregt.
Da kommt doch im Unterhaltsrecht mal wieder eine Frage auf.
Gesetzt den Fall, eine Person ist Kindern gegenüber
unterhaltspflichtig.
Den Unterschied Minderjährig und Volljährig in Ausbildung jetzt mal
der Vereinfachung wegen ausgeklammert.
Jetzt ist diese Person
a) Rentner
b) Erwerbsunfähigkeitsrentner mit 100%
c) Erwerbsunfähigkeitsrentner mit 60%
c) Arbeitslos mit Arbeitslosengeld
d) Arbeitssuchend, von Ersparnissen lebend
Für alle Fälle gilt doch der Selbstbehalt von 730 Euro.
Das darüber liegende Einkommen wird gegebenenfalls per
Mangelverteilung aufgeteilt.
Wie weit ist dieser Selbstbehalt unantastbar?
Bleibt der Person auf jeden Fall die Summe von 730 Euro? Selbst wenn
das Einkommen nur 830 Euro beträgt und damit für mehrere Kinder
beispielsweise nur 100 Euro zur Verfügung steht?
Gibt es in den oben stehenden Konstellationen Unterschiede?
Mit fragendem Gruß
TeeBird
owt