hypothetisch, Frau X geht in die Privatinsolvenz, hat drei Kinder, die größtenteils bei ihr leben.
Wie sieht das denn da mit der Pfändungsgrenze aus ? Wieviel darf sie behalten, und ist sie verpflichtet, vollzeit arbeiten zu gehen, um überhaupt in die Privatinsolvenz zu gehen ?
wenn die 3 Kinder kein eigenes Einkommen haben (Schüler, keine Lehre etc.)werden diese bei der Pfändungsgrenze voll berücksichtigt; danach wäre dann erst ab einem Nettoeinkommen der Mutter von 1.850 € Netto ein Betrag von 0,37 € pfändbar.
Ob eine Vollzeitstelle möglich ist, ist abhängig vom Alter der Kinder; wenn diese bereits in die Schule gehen, ist eine Vollzeittätigkeit anzunehmen.
Weitere Infos erhält man bei den Suchmaschinen mit Begriff: „Voraussetzungen Privatinsolvenz“.
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hypothetisch, Frau X geht in die Privatinsolvenz, hat drei
Kinder, die größtenteils bei ihr leben.
Wie sieht das denn da mit der Pfändungsgrenze aus ? Wieviel
darf sie behalten, und ist sie verpflichtet, vollzeit arbeiten
zu gehen, um überhaupt in die Privatinsolvenz zu gehen ?