Ein Mann, mittlerweile selbstständig will wieder heiraten.
Wie teilt sich sein durchschnittl. Einkommen von 1300€ pro Monat auf:
Er hat Schulden, Unterhaltsverpflichtungen gegenüber zwei Kinder aus erster Ehe und seine neue Familie mit einem Kind. Wieviel ist sein Selbstbehalt. Wie errechnet sich der Familienbedarf. Ab wieviel kann er gepfändet werden. Ist die Eheschliessung von Vorteil?
Ein Mann, mittlerweile selbstständig will wieder heiraten.
Wie teilt sich sein durchschnittl. Einkommen von 1300€ pro
Monat auf:
Er hat Schulden,
die Schulden sind in keiner Berechnung relevant
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber zwei
Kinder aus erster Ehe und seine neue Familie mit einem Kind.
Wieviel ist sein Selbstbehalt. Wie errechnet sich der
Familienbedarf. Ab wieviel kann er gepfändet werden.
Bei 3 Personen sind das um die 1500€s schätze ich mal, da hilft Blick in die Pfändungstabelle, wobei die Freigrenze beim Kindesunterhalt niedriger liegt
Ist die
Eheschliessung von Vorteil?
nur wenn man schon das Geld für die Scheidung beiseite gelegt hat
, die Kosten sind steuerlich ansetzbar
Der Kater
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Danke für Deine schnelle Antwort!
Was heist die Schulden sind nicht relevant?
Kommt zuerst der Eigenbehalt für die neue Familie, dann die zu unterhaltenden Kinder und dann erst die Schulden?
Hallo,
wenn man von 1300 € ausgeht, geht alles bis 900 € für die drei Kinder anteilig Ihres Alters drauf, bei Pfändung könnte der Selbstbehalt von 900€ auf etwas über 600 € sinken.
Da das Geld für die drei Kinder eh´ nicht reicht, hat die Ehefrau nichts zu erwarten. Sie erhöht NICHT den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen.
Schulden sind nicht relevant. Der unterhaltspflichtige Kindsvater ist sogar verpflichtet, Privatinsolvenz anzumelden, um den Unterhalt für die Kinder zahlen zu können.
grüße
dragonkidd