Selbstbehalt Versicherung - Verbuchung und MwSt

Hallo,

eine Frage zur Verbuchung von Versicherungselbstbehalten bei Mietfahrzeugen als Aufwand in der EÜR (Buchungskonten an den SKR03 angelehnt) - über Eure Meinung würde ich mich freuen.

Angenommen, Person A ist Selbständiger (EÜR, keine Kleinunternehmerregelung) und mietet nun bei Autovermieter B einen Transporter zum Transport von betrieblich genutzten Geräten, die nicht in den normalen PKW passen. Nun wird der Transporter dabei leider beschädigt. Autovermieter B bucht nun folgendes von der Kreditkarte des A ab:

Automiete: 200 EUR
zzgl.19% MwSt: 38 EUR
Selbstbehalt Schaden: 150 EUR (ohne MwSt)
Gesamt 388 EUR

Die 38 EUR VSt kann A ja entsprechend geltend machen, die 350 EUR netto sind Betriebsaufwand.

Davon würde ich die 200 EUR auf 4610 (Reisekosten 19% im SKR03) verbuchen. Aber wohin kommen die 150 EUR? Und ist es korrekt, dass B diese ohne MwSt berechnet hat?

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

Mietwagenkosten sind keine „Reisekosten“ bei dieser Beschreibung hier!

alles andere ist korrekt: 150,-- sind Aufwand Schadensfall und Vorsteuer ist Vorsteuer!

E.

#4595 Fremdfahrzeugkosten
Hi !

Der volle Netto-Betrag von € 350,00 stellt nicht Reisekosten (#466X) sondern Kfz-Aufwand (#45xx) dar. Da es sich nicht um den Aufwand für ein eigenes Fahrzeug handelte, ist das #4595 wohl das Richtige.

BARUL76

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Hallo Barul,

vielen Dank für Deine Antwort!

Stimmt, da passt es deutlich besser - so ließe sich auch der Schaden dann gleich mit auf die Fremdfzg-Kosten buchen (natürlich dieser ohne VSt).

Viele Grüße
Frank

Hallo Eugenie,

danke für Deine Antwort.

Ja, Reisekosten ist hier unpassend - und der Schadensfall läuft VSt-frei, wie auch die Selbstbehalte bei durch eigene Versicherungen ersetzten Schäden.

Viele Grüße
Frank