Hallo,
eine Frage zur Verbuchung von Versicherungselbstbehalten bei Mietfahrzeugen als Aufwand in der EÜR (Buchungskonten an den SKR03 angelehnt) - über Eure Meinung würde ich mich freuen.
Angenommen, Person A ist Selbständiger (EÜR, keine Kleinunternehmerregelung) und mietet nun bei Autovermieter B einen Transporter zum Transport von betrieblich genutzten Geräten, die nicht in den normalen PKW passen. Nun wird der Transporter dabei leider beschädigt. Autovermieter B bucht nun folgendes von der Kreditkarte des A ab:
Automiete: 200 EUR
zzgl.19% MwSt: 38 EUR
Selbstbehalt Schaden: 150 EUR (ohne MwSt)
Gesamt 388 EUR
Die 38 EUR VSt kann A ja entsprechend geltend machen, die 350 EUR netto sind Betriebsaufwand.
Davon würde ich die 200 EUR auf 4610 (Reisekosten 19% im SKR03) verbuchen. Aber wohin kommen die 150 EUR? Und ist es korrekt, dass B diese ohne MwSt berechnet hat?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank