Selbstbehalt

Hallo zusammen,

weiss jemand, ob es irgendwo eine Übersicht gibt, wie hoch der Selbstbehalt, für Unterhaltspflichtige gegenüber den Eltern, bei unterschiedlichen Vorraussetzungen ist? Wenn z.B. der Selbstbehalt für einen Unterhaltspflichtigen 1.200 € beträgt, beträgt er die generell oder erhöht er sich, wenn der Unterhaltspflichtige 1, 2 oder mehr Kinder hat? Ob er ledig oder verheiratet ist etc. Habe zwar bereits einige Gerichtsurteile darüber gefunden, aber keine Tabelle aus der man ersehen könnte ob sich der Selbstbehalt ändert…

Vielen Dank

Gruss
Michael

Hi,
der Grundbetrag bezieht sich immer auf die unterhaltspflichtige Person. Für Ehegatten und minderjährige Kinder kommen noch Beträge hinzu.

Gruß
Nelly

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Hallo Michael,

ist eigentlich relativ einfach:

Der Unterhaltspflichtige ist erst unterhaltspflichtig gegenüber seinen Kindern. Wenn sie in seinem Haushalt leben, wird der jeweilige Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle genommen und zwar ohne die Berücksichtigung von Kindergeld.
Hat er ein anrechenbares Einkommen von beispielsweise 3.200 Euro netto und ein Kind im Alter von 5 Jahren, eines von 8 Jahren und eines von 13 Jahren, darf er von seinem Einkommen für das kleinste Kind 347 Euro, das mittlere 420 Euro und das älteste 495 Euro abziehen. Dann bleiben ihm noch 1.938 Euro.
Dann darf er noch den Bedarf der Ehefrau abziehen. Hier kommt es dann darauf an ob diese im Haushalt mit ihm lebt und ob sie berufstätig ist oder nicht und wieviel sie verdient (also ob sie von ihrem Einkommen ihren eigenen Bedarf decken kann).

Sollten dann noch mehr als 1.400 Euro übrig bleiben muss die Hälfte der darüber hinausgehenden Verfügungsmasse als Elternunterhalt eingesetzt werden.

Vom Einkommen können übrigens noch verschiedene Kosten abgezogen werden, bevor es das „anrechenbare“ Einkommen ist. Aber das wurde ja nicht gefragt.

Nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle und in den meisten Leitlinien zum Unterhalt (auch Unterhaltsleitlinien genannt) der verschiedenen OLG’s. Elternunterhalt kommt nach dem Kindesunterhalt für Minderjährige, nach dem Ehegattenunterhalt, nach dem Kindesunterhalt für olljährige Kinder - genau in der Reihenfolge.

Die Düsseldorfer Tabelle http://www.oberlandesgericht-duesseldorf.de/service/… regelt nicht nur den Kindesunterhalt, auch den Verwandtenunterhalt. Bitte dabei auch die Anmerkungen lesen.

Gruß
Ingrid

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