guten Tag wer-weis-was-gemeinde. nun mal eine allgemeine frage, die sich glücklicherweise nicht auf uns bezieht. wir hatten gestern abend eine heftige diskusion ( leicht alkoholisiert) darüber, was wäre wen. also folgende grundlage. eine frau, alleinstehend mit kind ( villeicht 3 jahre) wohnhaft bei den eltern, gesamteinkommen lohn plus harz IV ca 450 - 500 €. hat mit einem inkassounternehmen eine ratenzahlung vereinbart über 25 € bei einer schuld von angenommen 2500 €. Ich war der Meinung, dass ein inkassounternehmen den selbstbehalt wissen, und sich eventuell auch daran halten muss offensichtlich nicht zahlungsfähige menschen auch noch zu bedrängen hier wiederum eventuell schulden einzugehen um diese Zahlungen zu tätigen. ich gehe mal von aus, dass auch 450 - 500 € zum leben mit kind etwas eng werden. wir haben selber 4 kids und wissen was sowas kostet, bzw. kosten kann. und selbst 600 oder 700 € sind da schon arg eng bemessen. Gut, warscheinlich für ein kind mit 3 jahren noch ausreichend, aber die werden ja auch älter. es kommen ja auch kleinere ungeplante ausgaben hinzu. ich habe da keinen schimmer wie sich ein selbstbehalt zusammen setzt. sie bezahlt ja in dem angenommenen fall bei den eltern keine miete und nk. trotzdem bin ich der meinung, dass eine gewisse moralische pflicht von geldeintreibern besteht, diese nicht noch weiter in schulden zu schieben. die dikusionsgegner sind wiederum der meinung, dass es inkasso und co. egal ist, wie sie an ihr geld kommen. ichhoffe, dass ich der richtigen meinung bin und bedanke mich schon mal im voraus. gruß andreas
Servus,
hat mit einem inkassounternehmen eine ratenzahlung vereinbart über 25 €
Hier steht bereits alles, was notwendig ist, um die Chose zu beurteilen. Woher und wie die Schuldnerin die Zahlung nimmt, die sie zugesagt hat, ist allein ihre Sache. Wenn sie sie nicht leisten kann, braucht sie sie nicht zu vereinbaren - dazu gehören immer zwei.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo Wotan,
meinung bin und bedanke mich schon mal im voraus. gruß andreas
Wäre es besser für die Dame zu warten bis der Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und dann erst bei der Pfändung die Pfändungsfreigrenzen berücksichtigt werden müssten?
Nein denke ich, mit der Ratenzahlungsvereinbarung kommt die Dame der Verpflichtung zur Tilgung nach und ist nicht gebrandmarkt bis Ultimo.
Woher die Schulden kommen ist unerheblich, Fakt ist, das die Ratenzahlung vereinbart wurde, ist davon auszugehen, dass die Forderung berechtigt ist.
So wie es jetzt ist, ist die Dame in jedem Fall besser dran!
Gruß
BHShuber
trotzdem bin ich der meinung, dass eine gewisse
moralische pflicht von geldeintreibern besteht, diese nicht
noch weiter in schulden zu schieben.
Hallo,
eine moralische Pflicht besteht einzig und allein bei der Schuldnerin. Sie hat Schulden in Höhe von 2500,- Euro gemacht, offensichtlich, ohne sich irgendwelche Gedanken über die Rückzahlung zu machen, und sollte dankbar sein, dass man ihr eine derart geringe Ratenzahlung zugestanden hat.
Sie lebt kostenlos bei ihren Eltern, läßt sich vom Staat und damit von uns allen unterhalten und will jetzt auch noch erreichen, dass der Gäubiger auf sein Geld verzichtet? Was für ein Anspruchsdenken ist das denn?
Ich bin dafür, dass solche Leute vom Gericht zu einer Art Zwangsarbeit verpflichtet werden. Damit würde dafür gesorgt, dass die Gläubiger ihr Geld schneller erhalten, und der Schuldner sich wenigstens in Zukunft besser überlegt, welche Verpflichtungen er eingeht.
Gruß Ebi
Ich bin dafür, dass solche Leute vom Gericht zu einer Art
Zwangsarbeit verpflichtet werden.
hatten wir schon mal. war nicht wirklich das gelbe vom ei.
gruß zurück an den stammtisch.
Hallo!
… und sollte dankbar sein, dass man ihr eine derart geringe Ratenzahlung zugestanden :hat.
Wo siehst du im geschilderten Fall ein Zugeständnis des Gläubigers? Bei einem Einkommen des Schuldners unterhalb des Pfändungsfreibetrags muß vielmehr der Gläubiger dankbar sein, wenn er überhaupt noch etwas bekommt.
Am Entstehen von Schulden sind im Regelfall mindestens 2 Leute beteiligt, nämlich neben dem Schuldner jemand, der Bonität prüft und Kredit gibt. Deshalb sind mindestens 2 Leute beteiligt, die sich gleichermaßen verschätzten, als sie den Deal eingingen. Daher halte ich es für verfehlt, hinterher nur auf den vermeintlich gedankenlosen Schuldner zu schimpfen.
… und will jetzt auch noch erreichen, dass der Gäubiger auf sein Geld verzichtet? Was :für ein Anspruchsdenken ist das denn?
Ein Geschäft ist nicht so gelaufen, wie es sich die Beteiligten ursprünglich vorstellten. Hinterher muß man die Kuh irgendwie vom Eis kriegen, wobei alle am verkrachten Deal beteiligten Parteien Federn lassen müssen. Einen Schuldner, der zu wenig Geld hat, die ursprüngliche Schuld zu bezahlen, bringt man mit dem Verlangen, zusätzlich Inklassounternehmen zu füttern, in eine noch aussichtslosere Position.
Übrigens funktionieren Vergleichsregelungen, nachdem Inkassounternehmen die Aussichtslosigkeit ihres Ansinnens eingesehen haben. Was aber bedauerlicherweise nicht funktioniert, ist ein Lerneffekt bei Kreditgebern, Versandhäusern etc. Findet ganz einfach nicht statt.
Ich bin dafür, dass solche Leute vom Gericht zu einer Art
Zwangsarbeit verpflichtet werden.
Was muß man für ein derartiges Ansinnen rauchen?
Damit würde dafür gesorgt, dass die Gläubiger ihr Geld schneller erhalten…
Wo nichts ist, gibt’s auch nichts zu holen. Schnell schon gar nicht. Wenn sich Gläubiger zu hartleibig verhalten, zwingen sie Schuldner zu einem Schritt, den auch der Gläubiger geht, wenn er in drückende wirtschaftliche Not gerät: Er stellt Insolvenzantrag und im Regelfall bekommt dann niemand mehr irgendwas.
… und der Schuldner sich wenigstens in Zukunft besser überlegt, welche
Verpflichtungen er eingeht.
Und der Gläubiger soll nicht in sich gehen, sein Geschäftsgebaren nicht überdenken, obwohl er am schief gelaufenen Geschäft ebenso wie der Schuldner beteiligt war?
Gruß
Wolfgang