Selbstbeteiligung an Instandhaltungskosten

Hallo! Ich habe gehört, dass man als Mieter für gewisse Erneuerungen einen Teil des Anschaffungs-/Installationspreises selbst zahlen muss (z.B. wenn eine Armatur verkalkt ist und eine neue angeschafft werden muss). Ist das richtig, wie hoch ist dieser Selbstkostenanteil und worauf bezieht er sich genau, bzw. wo greift er nicht?
Vielen Dank!

Hallo! Ich habe gehört, dass man als Mieter für gewisse
Erneuerungen einen Teil des Anschaffungs-/Installationspreises
selbst zahlen muss (z.B. wenn eine Armatur verkalkt ist und
eine neue angeschafft werden muss). Ist das richtig, wie hoch
ist dieser Selbstkostenanteil und worauf bezieht er sich
genau, bzw. wo greift er nicht?

Hallo,

der Mieter hat an den Instandhaltungskosten keine Leistungen zu erbringen.

Was aber vereinbart werden kann sind die sogenannten Kleinreparaturen -auch Bagatellschäden - genannt.

Hier kommt es dann allerdings darauf an, dass im Mietvertrag eine Vereinbarung getroffen wurde die für den Einzelfall höchstens 100 €, für alle Fälle im Jahr insgesamt nicht mehr als 8 % der Jahresmiete enthält.

Wenn der obige Fall dargestellt wird, sehe ich ohnehin aber weder dass der Vermieter die Armatur stellen muss noch dass es sich um eine Kleinreparatur handelt. Für einen Mieter, der neu einzieht, sehe ich keine Beteiligung, für den ausgezogenen Mieter jedoch Schadenersatz an den Vermieter. Und wenn der Mieter über Jahre in der Wohnung wohnt und die Armatur verkalkt wäre zu klären, wie oft der Mieter sich darum bemüht hat, eine stärkere Verkalkung zu verhindern.

Hierzu ein Hinweis. Das Urteil über die 150 DM ( rd. 75 € ) im Einzelfall ist schon so alt, dass keinerlei Kostensteigerungen der letzten zehn Jahren enthalten sind. Daher sehe ich zwar die derzeit gültige Rechtsprechung, die nach meiner Auffassung, käme es zu den oberen Gerichten höher als 75 € ausfallen würde.

Grüsse Günter