Selbstbeteiligung bei Garantie?

Besteht die Möglichkeit, dass ein Autohändler bzw. der Hersteller den Kunden bei Garantiefällen zur Kasse bittet?

Angenommen der Motor eines Gebrauchtwagens geht nach 10 Monate (12 Monate Garantie!!) kaputt.
Ein neuer Motor muss eingebaut werden.

Kann der Händler vom Kunden 20% Selbstbeteilgung der Gesamtkosten fordern?

Hallo,

Kann der Händler vom Kunden 20% Selbstbeteilgung der
Gesamtkosten fordern?

was steht denn in den Garantiebedingungen?

Gruß
Christian

Hallo,

Problem ist, das Garantieheftchen ist im Auto in der Werkstatt. Da komm ich erst wieder dran, wenn ich bezahlt habe und den Schlüssel krieg.

Im Kaufvertrag steht nichts genau über die Garantie, nur dass es eben ein Jahr Garantie auf den Wagen gibt…

Hallo,

eine Garantie kann praktisch frei ausgestaltet werden, d.h. ohne den Text der Garantiebedingungen kommen wir nicht weiter. Wenn Du die nicht zur Hand hast, ruf beim Garantiegeber an und frag danach.

Gruß
Christian

Angenommen der Motor eines Gebrauchtwagens geht nach 10 Monate
(12 Monate Garantie!!) kaputt.
Ein neuer Motor muss eingebaut werden.

Kann der Händler vom Kunden 20% Selbstbeteilgung der
Gesamtkosten fordern?

Können kann der alles. Unabhängig vom geschilderten Einzelfall:

Es ist durchaus nicht unüblich, Gebrauchtwagengarantien hinsichtlich der Laufleistung eines Fahrzeugs einzuschränken. Beim Überschreiten bestimmter Gesamtkilometergrenzen wird dann eine prozentuale Kostenbeteiligung des Kunden fällig, die sich auf die Materialkosten beschränkt und sich mit steigender Laufleistung erhöht.

Solche Vereinbarungen sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages, sondern in einem separaten Garantievertrag festgelegt.