Selbstbeteiligung bei Mietfahrzeugen

Liebe/-r Experte/-in,

Letztens habe ich mir für 1 Tag einen Mietwagen geholt und blöderweise gedacht, ich kann mir die 25€ sparen für die Zusatzversicherung, dass ich bei einem Schadensfall keine Selbstbeteiligung habe. Es ist ja noch nie etwas passiert. Und somit stand im Mietvertrag eine Selbstbeteiligung von immerhin 800€.
Naja, es kam, wie es kommen musste - als ich losfahren will, um den Wagen abzugeben, schätze ich den Abstand zu einem Poller falsch ein und streife ihn.
Soweit, so „gut“. Wagen abgegeben, Schadensmeldung ausgefüllt und mit abgegeben.
Natürlich (?) wurde mein Konto mit den kompletten 800€ belastet!! Bis heute (8 Tage nach dieser Abbuchung) habe ich von der (weltweit bekannten) Autovermietung noch nichts gehört - weder schriftlich, noch per Mail.
Laut Internetrecherche kostet ein kompletter nagelneuer Stoßfänger 200-250 €. Nun lass den Einbau nochmal 250€ kosten - dann bin ich aber immer noch bei „nur“ :frowning: 500€.
Nun meine Frage: Darf mir die Autovermietung einfach so mal eben den kompletten Selbstbeteiligungbetrag aufbrummen, ohne sich zu melden? Oder muss sie mich nicht vielmehr anschreiben und mitteilen „…der Schaden beläuft sich auf die Summe XY und gemäß Ihrer Selbstbeteiligung beträgt Ihr Anteil 1 - 800€“ oder so ähnlich?!
Ich bin fast geneigt, einen Anwalt einzuschalten und das Geld ersteinmal wieder zurückzuholen! Wenn ich einen Schaden verursacht habe, muss ich auch dafür gerade stehen - klar. Aber in diesem Fall fühle ich mich verar…t und über den Tisch gezogen!
Hoffe, jemand kann mir einen sachdienlichen Rat geben!?!?

Gruß
Thomas

Hallo Thomas!

Also: Im Nachhinein ist man immer schlauer und beim nächsten Mal wirst du sicherlich nicht mehr auf die 25€ verzichten.

Du hast normalerweise die Möglichkeit einen eigenen Sachverständiger hinzu zurufen. Den wirst du aber dann aus deiner eigenen Tasche bezahlen müssen. In unserer Gegend verlangen die circa 70€-100€. Wenn er jetzt feststellen sollte, dass der Schaden nur 500€ beträgt, dann hast du gute Karten. Die können dir nicht die komplette Selbstbeteiligung abbuchen, obwohl der Schaden geringer ist. Das ist definitiv nicht üblich!
An deiner Stelle würde ich auch mal eine Kopie der Rechnung von der Reparatur verlangen. Schließlich ist das ja auch ein Nachweis, den normalerweise jeder Versicherungnhemer erhält. Auch wenn der Schaden über eine Partnerwerkstatt der Versicherung läuf und der Kunde somit keinen Aufwand mehr hat. Dass die Autovermietung auch einfach mal 800€ abbucht, finde ich ein Unding. Hier mal den Bankberater fragen, wegen der Rückbuchung.
Einen Anwalt befragen, ist schonmal der Richtige weg. Kann auf jeden Fall nicht schaden. Welche Versicherung steckt denn dahinter? Vielleicht diese direkt anrufen. Hast du denn eine Schadennummer erhalten?

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen. Bei weiteren Fragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung!

Viele Grüße
Carolin

Hallo Thomas,
also auf jeden Fall muß die Autovermietung Dir einen Nachweis liefern. Wenn die Reparatur nur 500€ kostet, dann muss Du natürlich auch nur 500€ zahlen. So ist es zumindest bei uns in der Versicherungsbranche. Hast Du keine Bedingungen erhalten, in denen müßte das doch drinstehen.
LG
Doris