Hallo Raimund,
wie Tessa schon sagt, es rentiert sich SB zu vereinbaren…
wenn Du genau rechnest.
Kann… muss aber nicht…
Wenn Du der Gesellschaft hilfst, von dem Kleinschrott weg zu :kommen, honoriert sie das mit Beitragsnachlässen. Nicht nur um :diesen SB-Betrag sonder sogar noch mehr!
Diese Aussage ist so nicht korrekt…
nehmen wir mal an Beitrag 424,80 ( 2000 SB ) gegen 504,70 DM (600 SB) … dann passt deine folgende Rechnung nicht mehr…
nehmen wie an, Du hast :einen Tarif mit 1.000,- DM SB im Jahr. :Wenn Du diese 1.000,- DM :durch 12 (Monate) teilst,hast Du :einen Bettrag von etwa :84,-DM. Wenn Du jetzt den Betrag von :dem 0,- DM SB-Beitrag :abziehst, würde jetzt
herauskommen: xx,- DM - 84,- DM. Rechnest Du aber genau nach,
so stellst Du fest, dass der Beitrag noch um einiges billiger
ist. Das ist der Bonus, den die Gesellschft Dir gibt. nehmen
wir an, Du hast in unserem Beispiel nicht 84,- DM günstiger,
sondern 200,- DM. Das ist dann eine Einsparung von 2.400,- DM.
Hast du Arztkosten von 1500 DM… dann bekommst du bei Tarif 2000 SB nie eine Erstattung… bei Tarif 600 SB bekommst ggf. eine Rückerstattung… wenn du nicht einreichst.
würde also bei 3 zurück bedeuten…
424,8*12+1500-1274,4= 5323,20
andersrum
504,7*12+1500-1514,10= 6042,30
Am Jahresende würde ich also immer prüfen, was günstiger kommt… BRE oder Rechnungen einreichen…
Und hierbei sind es nur noch 700 DM, wobei die Hälfte der Arbeitgeber finanziert. Und die BRE musst du deinem Arbeitgeber nicht anzeigen.
Und aus der Praxis: In Tarifen, die unterschiedlich hohe SB haben, werden die mit erhöhten Alterungsrückstellungen begütert, weil die Wahrscheinlichkeit, dass im Alter diese SB-Beträge permanent erreicht werden… ist um einiges höher, als die der gleichen Tarife mit höherem SB. Klar… die BRE wäre immer zu zahlen… aber Rechnungen fallen dann auch oft unterjährig an und somit muss die Versicherung viel mehr flüssige Gelder auf dem Konto aufweisen.
Daher kann man jung noch mehr Alterungsrückstellungen bilden und im Alter vernünftig runterschrauben… meine Ansicht dazu…
Rechne also genau. Und achte bitte darauf, dass der Tarif
zumindest bis zum Höchstsatz der GOÄ (Gebührenverordnung für
Ärzte) bezahlt (=3,5 GOÄ). Oder willst Du vor dem Arztbesuch
mit dem Arzt zu schachern anfangen? Denn wenn er den 3,5 GOÄ
verlangt, braucht er Dich nicht darauf hinzuweisen. Er stellt
Dir halt die Rechnung. Und Du zahlst dazu.
Da gebe ich dir recht… im übrigen zahlst du deinen SB auch immer von netto versteuertem Geld…
In diesem Sinne…
Marco