Hallo.
Ich habe eine Frage bzgl Mietmaschinen (Abbruchhammer etc)
In den Mietbedingungen steht das im Schadensfall eine Selbstbeteiligung von 1500€ fällig wird. Wie sieht dies denn aus wenn die Maschine nur 500€ kostet? Klar ich zahle dann vermutlich nur die 500 aber woher weiss ich denn das diese vorher keinen Defekt hatte? So bekommt der Vermieter ja ne komplett neue Maschine, das ist doch nicht verhältnismäßig. Is das so richtig?
Hier noch die Mietbedingungen.
Für alle Mietmaschinen, und -geräte, Arbeitsbühnen aller Art besteht eine Maschinenkaskoversicherung (exkl… innerer Betriebsschäden) nach ABMG.
Kein Versicherungsschutz besteht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Reifenschäden und Verschmutzungen sind ebenfalls nicht versichert.
Bei allen Schäden an Mietmaschinen, Mietgeräten und Arbeitsbühnen aller Art stellen wir Ihnen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät in Rechnung. Bei Diebstahlschäden beträgt die Selbstbeteiligung 10 % mind. 1.500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät. Bei Unterschlagung 25 % mind. 2500,00 Euro je Schadensfall und Maschine/Gerät.