Hallo,
ich weiß nicht genau, ob ich eher hier oder im Verkehrsrecht- oder Versicherungsbrett richtig bin (notfalls bitte Artikel verschieben):
Ich würde gern wissen, wer die Selbstbeteilung einer Rechtschutzversicherung nach einem Verkehrsunfall mit Einschaltung eines Anwalts zu zahlen hat. Ist es grundsätzlich immer der Versicherungsnehmer oder bei klarer bzw. gerichtlich festgestellter Sachlage der Unfallverursacher?
Bitte um kurze Info hierzu von jemandem, der sich mit sowas auskennt.
Grüße
Yvonne
Hi!
Also wenn der andere 100% schuld ist, dann übernimmt dessen Versicherer auch deine Anwaltsgebühren, so dass du deine eigene Rechtschutzversicherung nicht in Anspruch nehmen musst.
Dann zahlen die. Alles klar?
Gruß
Hallo,
OK, vielen Dank!
Dann meldet der Anwalt also nur meiner Versicherung, dass er meinen Fall übernimmt, die Versicherung gibt ihr OK (oder muss sie das gar nicht?), und wenn dann der ganze Fall geklärt und der Unfallgegner schuld ist bzw. schuldig gesprochen wurde, übernimmt er bzw. seine Versicherung alle Kosten, so dass gar keine Selbstbeteiligung für mich anfällt, da meine Versicherung nur informiert, aber ansonsten nicht in Anspruch genommen wurde. Stimmt das alles so?
Grüße
Yvonne
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Dann meldet der Anwalt also nur meiner Versicherung, dass er
meinen Fall übernimmt, die Versicherung gibt ihr OK (oder muss
sie das gar nicht?),
Doch, sie muß eine Deckungszusage erteilen, anderfalls gehst Du das Risiko ein, den Anwalt selber zahlen zu müssen.
der Unfallgegner schuld ist bzw. schuldig gesprochen wurde,
übernimmt er bzw. seine Versicherung alle Kosten, so dass gar
… wenn Du keine Mitschuld zugesprochen bekommst. Leider wird bei sehr vielen Unfällen inzwischen von einer Mitschuld des Geschädigten ausgegangen.
keine Selbstbeteiligung für mich anfällt, da meine
Eine evt. SB der RS-Versicherung kannst Du Dir natürlich auch vom Unfallgegener zurückholen, in Höhe seines Schuldanteiles.
Es kommt ganz auf die Situation drauf an. Gehen wir mal davon aus, so war es bei mir, dir fährt einer drauf, du standest an der Ampel, vier Mann im Auto, der andere alleine. Da ist die Rechtslage relativ klar. Dann brauch man mE auch die RSV nicht einschalten.
Wenn es schwieriger ist, muss man mittlerweile davon ausgehen, dass es ist wie oben beschrieben, mittlerweile fast immer von einer Mitschuld ausgegangen wird, man spricht da von Gefährdungshaftung. Und dann ist es schon sinnvoll, vorher mal die RSV anzuschreiben.
Ich bin nicht ganz sicher, wie es ist, wenn man die erst im Nachhinnein einschaltet, aber mE dürfte es keinen Unterschied machen, denn wenn die Versicherung eintrittspflichtig ist, dh du auch Verkehrssachen abgedeckt hast, dann muss sie auch noch im Nachhinnein eintreten.
Wahrscheinlich ist für die Frage RSV einschalten oder nicht vor allem entscheidend, ob man auch ohne Deckungszusage zum Anwalt geht, was ich in solchen Fällen eines Verkehrsunfalls aber immer empfehlen würde.
Also natürlich nur alles fiktiv, immer dran denken, dass sind nur fiktive Fallkonstellationen…
Grüße
OK, Danke nochmal für die Antworten!
Die Rechtslage ist in diesem fiktiven Fall ansonsten eindeutig: Der Fahrer ist mit viel Schwung rückwärts von einem Parkplatz auf die Straße, direkt in das praktisch stehende Auto gefahren und hat neben einer großen Beule in der Tür einen langen Kratzer in der Farbe seines Autos hinterlassen. Das Problem ist nur, dass der Fahrer das Auto gar nicht hätte fahren dürfen (Fahrer war zu jung, Auto ist nur bei Fahrer über 25 versichert), so dass der Fahrzeughalter den Schaden nicht seiner Versicherung melden möchte. Außerdem ist er wohl auch schon vorher mehrfach aus seinen Versicherungen rausgeflogen. Andererseits fehlt bei dem Verursacher des Schadens das nötige Kleingeld, um die Reparatur selbst zu zahlen (neue Tür und seitliche Komplettlackierung bei einem SLK). Aber es scheint jetzt doch so, dass der Verursacher den Schaden seiner Versicherung melden wird (allerdings wird der Unfallhergang von ihm wohl leicht anders dargestellt werden, anderer Fahrer, Änderung des Unfalldatums …).
Grüße
Yvonne
Hallo,
ich kenne das so, dass man zum Anwalt geht mit der Versicherungspolice. Um den Rest kümmert der sich dann selbst. Du bekommst von ihm dann die Info, dass die Versicherung das übernimmt (oder eben auch nicht). Sollte sie es nicht übernehmen, musst du den Anwalt selbst bezahlen.
Gruß, Niels
Hallo nochmal,
in einem solchen wie dem geschilderten Fall würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Ich kann dir nur aus Erfahrung sagen, dass sowas sehr, sehr viel Ärger und Zeit kostet, wenn du dich auf solche Spielchen des Unfallgegners einlässt. Gehst du aber zum Anwalt, erledigt er das für dich und du hast keinen Ärger.
Lass dich auf keinen Fall auf so Metzchen ein wie „Na, dann sagen wir einfach, der X ist gefahren, weil der ist älter…“. Wenn du den Bogen dann so ausfüllst, wie er es dir sagt und der Versicherer bekommt das raus, kann ich dir versprechen, bekommst du ne Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug. Egal ob 5 EUR oder 20.000 EUR, wenn die sich verarscht fühlen, zeigen sie euch an.
Viele Grüße