Selbstbeteiligung Werkstattwagen

Hallo,

wegen einer Reparatur an meinem Auto stellte mir das Autohaus einen Werkstattersatzwagen zur Verfügung. Dieser wurde nun, während er von mir zum Parken abgestellt war, durch einen Unbekannten beschädigt (größerer Lackschaden), natürlich keine Adresse oder Telefonnummer, also Unfallflucht.
Nun hat die Werkstatt auf die vereinbarte Selbstbeteiligung gedrängt und aufgrund eines Kostenvoranschlages für die Reparatur kassiert.
Bin ich für den Schaden, den ich ja nicht verursacht habe, tatsächlich mit der SB ersatzpflichtig?
Und ist es rechtens, die SB schon mal vorab zu kassieren, nur weil der Kostenvoranschlag über die Höhe der SB hinausgeht?

Hallo,

ich denke, das ist ein klarer Fall für das Rechtsbrett und damit FAQ:1129

Gruß, Niels

Hallo,

Bin ich für den Schaden, den ich ja nicht verursacht habe,
tatsächlich mit der SB ersatzpflichtig?

Ja, den der Halter des Wagens ist ja nicht verantwortlich. Du bist gefahren und hast für die Zeit den Wagen versichert.

Und ist es rechtens, die SB schon mal vorab zu kassieren, nur
weil der Kostenvoranschlag über die Höhe der SB hinausgeht?

Rechtsbrett.

Grüße
André

Hallo!

Bin ich für den Schaden, den ich ja nicht verursacht habe,
tatsächlich mit der SB ersatzpflichtig?

Ja, bist du.
Dieser Umstand führt im Vermietgeschäft leider auch immer wieder zu Diskussionen mit den Kunden.

Tatsache ist jedoch, dass das Fahrzeug entweder repariert werden muss oder einen Wertverlust hat.
Durch die SB wird das ausgeglichen.

Vergleich das mal mit deiner privaten KFZ-Versicherung:
Wenn bei einem Schaden der gegnerische Halter nicht ermittelt werden kann, bleibst du selbst auf den Kosten der Reparatur bzw. auf dem Wertverlust des Fahrzeugs sitzen.
Bei einer KFZ-Versicherung hast du dann natürlich die Möglichkeit die Kosten übernehmen zu lassen, dadurch erhöht sich allerdings dein Beitragssatz (im Volksmund: du gehst in den Prozenten hoch).

Bei einem Leihwagen ist das jedoch nicht möglich, also kann es nur über die SB laufen.

Und ist es rechtens, die SB schon mal vorab zu kassieren, nur
weil der Kostenvoranschlag über die Höhe der SB hinausgeht?

Die rechtliche Seite kenne ich nicht.
Allerdings ist es ungewöhnlich.

Üblich wäre eine Kaution zusätzlich zu den Kosten des Werkstattersatzwagens. Ich kenne 50,- bis 200,- Euro.
Aber selbst darauf verzichten viele Werkstätten bzw. Autohäuser und setzen die Kosten für den Wagen mit auf die Gesamtrechnung, die bei Abholung nach erfolgter Reparatur zu zahlen ist.

Gruss Froggie