Hallo!
Bin ich für den Schaden, den ich ja nicht verursacht habe,
tatsächlich mit der SB ersatzpflichtig?
Ja, bist du.
Dieser Umstand führt im Vermietgeschäft leider auch immer wieder zu Diskussionen mit den Kunden.
Tatsache ist jedoch, dass das Fahrzeug entweder repariert werden muss oder einen Wertverlust hat.
Durch die SB wird das ausgeglichen.
Vergleich das mal mit deiner privaten KFZ-Versicherung:
Wenn bei einem Schaden der gegnerische Halter nicht ermittelt werden kann, bleibst du selbst auf den Kosten der Reparatur bzw. auf dem Wertverlust des Fahrzeugs sitzen.
Bei einer KFZ-Versicherung hast du dann natürlich die Möglichkeit die Kosten übernehmen zu lassen, dadurch erhöht sich allerdings dein Beitragssatz (im Volksmund: du gehst in den Prozenten hoch).
Bei einem Leihwagen ist das jedoch nicht möglich, also kann es nur über die SB laufen.
Und ist es rechtens, die SB schon mal vorab zu kassieren, nur
weil der Kostenvoranschlag über die Höhe der SB hinausgeht?
Die rechtliche Seite kenne ich nicht.
Allerdings ist es ungewöhnlich.
Üblich wäre eine Kaution zusätzlich zu den Kosten des Werkstattersatzwagens. Ich kenne 50,- bis 200,- Euro.
Aber selbst darauf verzichten viele Werkstätten bzw. Autohäuser und setzen die Kosten für den Wagen mit auf die Gesamtrechnung, die bei Abholung nach erfolgter Reparatur zu zahlen ist.
Gruss Froggie