Selbstbeteiligungskosten nach Unfallschaden

Liebe/-r Experte/-in,

Wie sieht folgender Steuerfall aus?

Ein selbstständiger Unternehmer, fährt mit seinem Privatfahrzeug (Privatnutzung), in sein Unternehmen.
Auf dem Weg dorthin, hat er einen Unfall, den er verschuldet hat.
Er hat eine Vollkaskoversicherung mit 1.000,- € Selbstbeteilung.

Nun die Frage: Kann er die 1.000,- € Selbstbeteiligung steuerlich geltend machen?
Das Unternehmen hat auch einen Geschäftswagen (100%), der aber auf dem Firmengelände verbleibt.

Angestellte, können ja über die Werbungskosten gehen, aber was machen Selbstständige?

Danke für die Infos.

Liebe Grüße Alex

Wenn überhaupt, dann geht das nur wenn der Unfall polizeilich aufgenommen wurde. Ich würde es probieren. Im schlimmsten Fall streicht das Finanzamt die Kosten wieder raus, und die Steuer, die man dadurch gespart hat muss man zurückzahlen.

Hallo Alex, da es auf dem Weg zur Arbeit passiert ist, kann er die 1000 Euro als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Analog dazu können Arbeitnehmer wie du schon geschrieben hast, den Betrag als Werbungskosten geltend machen. Schönen Tag wünsche ich dir. Gruß K.