Muß ich mich bei einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine (zG 3,9t) an die Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer halten?
Hallo werwolf204,
meines Wissens nach musst du das nicht. Da es sich wie du schreibst " nur" um eine Arbeitsmaschine handelt. Ist im Prinzip zu vergleichen mit nem Gabelstapler .
Hoffe ich konnte dir helfen. Gruß Highwaygirl
Aber gibt es nicht in irgendeinem Gesetzestext die Beschränkung „im Umkreis von 50km um den Hauptsitz der Firma“? Habe ich aber nur vom hören-sagen.