es geht um ein selbstgebasteltes Spielzeug das verschenkt werden soll.
Es ist überlegt worden „Verpackten Traumsand“ zu verschenken.
Die Zielgruppe sind Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren die Besucher einer Märchenvorstellung sind.
Es steht die Frage im Raum ob dieses „Spielzeug“ mit den in der EU geltenden Warnhinweisen wie z.b.
„Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ oder ähnliches gekennzeichnet sein muss.
Zur genaueren Beschreibung des Spielzeugs:
Verwendet wird entweder ein Glas das mit einem Stopfen verschlossen werden kann, oder ein Plastikreagenzglas mit Stopfen; maximales Fassungsvermögen etwa 5-10ml. Der Stopfen wird so verschlossen das ein öffnen nur mit Kraftaufwand erfolgen kann, eine Möglichkeit wäre das zukleben mit speziellem Kleber im Gewinde. Der Sand ist selbstgefärbt mit Lebensmittelfarbe.
Muss man als Privatperson bzw. als Verein dies nun kennzeichnen?
Wer will jetzt verschenken, eine Prvatperson oder der Verein?
Bei einem Verein wird i.d.R. ein " Interesse" vermutet und da wäre zu prüfen, ob dies zulässig wäre; aus haftungsrechtlichen Gründen sollte man solche Dinge vielleicht unterlassen, denn wer will sicherstellen, dass dies ausschließlich die Zielgruppe erreicht und nicht doch an andere gelangt.
Bei einem Verein wird i.d.R. ein " Interesse" vermutet und da
wäre zu prüfen, ob dies zulässig wäre;
Quatsch.
aus haftungsrechtlichen
Gründen sollte man solche Dinge vielleicht unterlassen, denn
wer will sicherstellen, dass dies ausschließlich die
Zielgruppe erreicht und nicht doch an andere gelangt.
Auch das gilt für jeden, der etwas an jemand anders weitergibt.
Was da verschenkt wird, wird dadurch in Verkehr gebracht und muss die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen einhalten. Dazu ganz allgemein: http://de.wikipedia.org/wiki/Ger%C3%A4te-_und_Produk…
Gruß
loderunner (ianal)
Der Verein wäre im weitesten Sinne derjenige der es verschenkt.
Das von mir beschriebene „Spielzeug“ ist ein von Kindern für Kindern selbstgebasteltes kostenloses Andenken an ein Märchenstück.
WIr verbinden weder kommerzielles noch wortschaftliches Interesse mit der Verteilung dieses Bastelerzeugnisses. Sicherlich werden sich die Kinder und Eltern daran erinnern und es in Erinnerung behalten.
Im angeführten Artikel von Wikipedia heißt es im ersten Absatz "Das Gesetz regelt in Deutschland gemäß § 1 Satz 1 „das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt". Wir als Verein sind jedoch kein wirtschaftliches Unternehmen. Der Verein ist gemeinnützig und wirft keinen Gewinn ab.
Meine Frage ist also bislang noch immer offen.
Muss der Verein das von Kindern für Kinder selbstgebastelte „Spielzeug“/„Andenken“ nun Kennzeichnen mit den Sicherheitshinweisen und ähnlichem?