Hallo lieber Forum,
ich habe ein Produkt , ein geniales Produkt entworfen und moechte es online verkaufen)
Meine Frage ist, ob es llegal ist ,ein Produkt online zu verkaufen, wenn es aus Fertigteilen zusammengebaut ist und der Nutzer fuer den entstandenen Schaden selber haftet ) (er bzw. sie werden drauf hingewisen)
Hoffe, das ihr mir helfen koennt ,
mfG, Egor
Hallo lieber Forum,
ich habe ein Produkt , ein geniales Produkt entworfen und
moechte es online verkaufen)
Meine Frage ist, ob es llegal ist ,ein Produkt online zu
verkaufen, wenn es aus Fertigteilen zusammengebaut ist und der
Nutzer fuer den entstandenen Schaden selber haftet
Hallo liebes Egor,
was möchtest du denn deinen Käufern an tun, bzw welchen Schaden möchtest du ihnen denn zufügen ?
Gruß Frank
) (er bzw.
sie werden drauf hingewisen)
Hoffe, das ihr mir helfen koennt ,
mfG, Egor
Es scheint mir hier zwei fragestellungen zu geben
A. Zu wenig Information
B. Produkthaftung
A. Ich denke wenn man aus den Einzelteilen eine Pistole zusammenbauen kann wird dich die Gesetzgebung immer irgendwie treffen.
B. Aus der Produkthaftung heraus, ist es wichtig welche Verträge gegeben sind bist du der importeur bist du auch angreifbar. Gibst du ratschläge zum Gebrauch wird man auch auf dich zurückgreifen können.
Hast du einen Importeur kann dieser dich als Handelsvertreter anstellen, dann sollte die Haftung auf den Importeur gehen. Allerdings sollte dies mit einem Juristen geklärt werden.
Gute Grüße
Bernd
Hallo,
ich habe ein Produkt , ein geniales Produkt entworfen und
moechte es online verkaufen)
Wenn es nicht nur ein Artikel, sondern eine Produktpalette ist, die du herstellst um sie zu verkaufen handelst du natürlich gewerblich.
Meine Frage ist, ob es llegal ist ,ein Produkt online zu
verkaufen, wenn es aus Fertigteilen zusammengebaut ist
Stelle sicher, dass keine Markenrechte / Urheberrechte der Einzelteilhersteller verletzt sind.
und der
Nutzer fuer den entstandenen Schaden selber haftet ) (er bzw.
sie werden drauf hingewisen)
Gewerbliche Verkäufer dürfen sich nie vor der Gewährleistung / Sachmängelhaftung drücken. Selbst private Verkäufer dürfen die Gewährleistung nur unter ausdrücklichem Hinweis und bestimmten Bedingungen ausschließen.
Falls keine harmlosen Teile wie Fensterbilder hergestellt werden, sondern Feuerwerkskörper, explodierende Kaffeeautomaten oder ähnliches gelten vermutlich noch Sonderregeln.
Siehe auch
[Verkäufer] Sachmängelhaftung und Rücktrittsrecht
[FAQ:1177] (27.2.2007)
Ich habe privat etwas versteigert. Muß ich Gewährleistung bieten?
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Gewährleistung
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm
Stephanie
Hallo Egoronline,
vielen Dank für deine Anfrage.
Die Anfrage geht schon in die juristische Richtung, wofür ich mitteilen muss, dass meine Antwort unverbindlich ist und ich dafür keine Haftung übernehme.
Ein Produkt zu schaffen und es zu vertreiben ist gewiss nicht illegal. Dennoch liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Fertigteilen (Copyright-/Marken-) Rechte, die man beachten muss und wahrscheinlich auch erwerben muss. Des Weiteren empfehle ich, das neue Produkt vor Bekanntmachung/Vertrieb patentieren zu lassen beim Bundespatentamt in München, es bestehen auch Dienststellen in Jena und Berlin. Dieses Patent ist dann für maximal 20 Jahre geschützt. Hier die Internetadresse für das Patent- und Markenamt: http://www.deutsches-patentamt.de/amt/index.html
Der bloße Hinweis, dass der Verbraucher des Produktes selbst für den Gebrauch des Produktes haftet, ist in der Regel nichtig. Der Verkäufer sichert gesetzlich Eigenschaften zu. Der Staat hat die Pflicht zu überprüfen, ob das Produkt für den Verbraucher eine Gefahr darstellt. Im Rahmen des Patentierungsverfahrens wird auch dieses überprüft.
Somit wäre es illegal, ohne staatliche Überprüfung das Produkt zu erstellen und dann gleich zu verkaufen.
Stell dir vor, jemand entwickelt ein Medikament mit bestimmten Eigenschaften und verkauft es einfach bei ebay. Der Käufer nimmt das Medikament ein und stirbt an den Nebenwirkungen. Das wäre der Super-Gau für den Verkäufer und den Käufer. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass genau das nicht passieren darf.
Verbindliche Informationen kannst du beim Fachanwalt für Markenrecht erhalten, die Kosten für die Beratung würde ich auch investieren, es lohnt sich auf jeden Fall. Bitte dem Anwalt auch mitteilen, um welche Fertigteile es sich handelt, damit dieser beurteilen kann, ob Rechte darauf liegen und wie man sie erhält.
Viel Erfolg bei deinem Produkt!
Bis denne
gitarrejoern
Hallo Ego,
kann ich leider nicht weiterhelfen.
gruss jürgen
Hallo Egor,
ich bin zwar kein Rechtsanwalt und kann daher nur sehr eingeschränkt rechtlich fundierte Auskünfte erteilen. Aber lass mich zumindest ein paar Hinweise geben, die ich während meiner Tätigkeit als Produkt Manager erworben habe:
1.) Du kannst jedes Produkt online verkaufen, solange es Dir gehört bzw. Du das Recht dazu erteilt bekommen hast
2.) Bei einem Verkauf haftest Du auf jeden Fall für Dein Produkt. Wie weit die Haftung geht, hängt unter anderem auch davon ab, wem Du das Produkt verkaufst. Private Käufer geniessen einen höheren Schutz als gewerbliche.
3.) Sollte Dein Produkt aus anderen Bestandteilen bestehen, so musst Du auf jeden Fall klären, ob und wie Du diese auch verwenden darfst. Andernfalls drohen straf- und auch zivilrechtliche Verfahren …
Im Zweifelsfall empfehle ich Dir, entsprechenden ausführlichen Rat bei Experten einzuholen - den gibt’s aber typischerweise nicht umsonst. Allerdings ist der dann aber auch wieder verbindlich 
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen
Viele Grüße
Stefan
Klare Antwort: Keine Ahnung!!! Wenn man nicht weiß worum es geht, dann kann man auch nicht antworten!!!
Hallo Egor,
da kann ich Dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Normalerweise gibt es immer soetwas wie eine Garantie auf Seiten des Verkäufers. Würde mich da aber nochmal mit einer Rechtsberatung auseinander setzten.
Viel Glück
Also meines Wissens nach hat man als Hersteller eine mindestens eine 6 bzw. 12monatige Gewährleistung die man übernehmen muss. Was darin rechtlich abgedeckt werden muss, fragt man am Besten einen Produkt-Anwalt. Wenn man dann international das Produkt verkaufen will, sind dann die üblichen Produkthaftungsgesetzte - speziell in den USA - ein Thema. Hier kann meiner Meinung nach nur ein qualifiziertes Anwaltsbüro weiterhelfen.
Hallo
Das ist denke ich eher eine Rechtsfrage für einen dementsprechenden Anwalt abgesehen davon ist es schwehr diese Frage zu beantworten ohne näheres über das Produkt oder die Ferigteile zu wissen sorry da kann ich nicht weiterhelfen
Hallo, Egoronline,
hmmm … das ist mir ein ganz neues Thema. Ich weiß nur so viel, dass die Haftung für Produkte als separates Rechtsthema abgehandelt wird. Würde ich vor dieser Situation stehen, würde ich sogar als Schwabe Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Adler
Kann ich nicht weiterhelfen