Selbstgemachte Elektroartikel verkaufen ohne Elektriker-Ausbildung?

Hallo,

ich würde gerne selbstgemachte Tischlampen verkaufen.
Ich bin kein Elektriker. Es sind aber nur zwei Kabel, welche angeschlossen werden müssen. Also ist da nichts dabei.
Ich bin gelernter Kfz-Mechatroniker, somit kenne ich mich mit den Gefahren von Elektrik aus.
Reicht es, wenn ich den Käufer darüber unterrichte, dass ich kein gelernter Elektriker bin und ich im Schadensfall keine Garantie übernehme?
Es handelt sich um keinen gewerblichen Verkauf. Ich verkaufe also als Privatperson.
Wäre ich auf der sicheren Seite, wenn ich den Käufer darüber unterrichte und ich ihn dafür unterschreiben lasse?
Reicht die Info auch per email?

Muss ich sonst auf was achten?
Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo,

du hast keine Chance, das legal zu machen.

Ja? Trennungsabstände gewährleistet? Doppelte Isolierung überall eingehalten?
Thermische Auslegung der Leuchte berechnet?
(Übrigens sind es Adern, keine Kabel)

Ein solcher Haftungsausschluss ist unwirksam. Gerade auch deshalb, weil du ja selber hereinschreibst, dass du eigentlich nicht die passende Ausbildung hast.
Du haftest. Immer. Voll. Mit deinem ganzen Vermögen.
Es gab vor einiger Zeit ein Urteil, bei dem jemand aus Gefälligkeit eine Außenleuchte anschloss, es kam zum Stromschlag wegen eines Fehlers in der Gebäudeinstallation, eine andere Person wurde schwer verletzt. Der Anschließende musste haften.

Wenn du daran kein Geld verdienst, dann lass es.
Falls doch, melde ein Gewerbe an und vergib die Montage der Eletroarbeiten an eine Fachfirma.
Auch dann wird es nicht legal werden, denn ohne CE Kennzeichnung (MIT entsprechenden Prüfungen und all dem Schreibkram) darfst du in der EU keine Leuchte verkaufen.

Willst du damit Knete verdienen? Dann hast du eine Gewinnerzielungsabsicht und bist Unternehmer und keine Privatperson mehr.

Über die Gefahren, die von dieser Lampe ausgehen, wurde ja schon von X-strom was gesagt.

Data

Hallo!

Zuweilen kann es hilfreich sein, den eigenen Namen schreiben zu können, aber darüber hinaus gehende Qualifikationen werden von Herstellern nicht verlangt. Jedermann darf Flugzeuge, Autos und elektrische Leuchten produzieren und in Verkehr bringen. Mit dem draufgeklebten CE-Zeichen versichert der Hersteller, die in der EU geltenden einschlägigen Vorschriften beachtet zu haben. Soweit Produkte einer amtlichen Zulassung bedürfen, geht es nur um das Produkt, nicht um die berufliche Qualifikation der mit der Herstellung betrauten und dafür verantwortlichen Personen.

Ob der Inhaber/Geschäftsführer/Vorstand eines Elektrogeräteherstellers einst die Hauptschule ohne Abschluss verließ, spielt keine Rolle. Er darf Theologe, Sänger oder Straßenfeger sein - geht alles in Ordnung. Er sollte nur nicht auf die Idee kommen, die unter seiner Leitung hergestellten und in Verkehr gebrachten Nachttischleuchten eigenhändig instand zu setzen, weil man dafür eine formale Qualifikation braucht.

Es gibt nur wenige Ausnahmen. So muss der für ein Bauwerk Verantwortliche bauvorlageberechtigt sein, wofür in manchen Fällen etwa der Meisterbrief als Zimmermannsmeister, in aller Regel aber Mitgliedschaft in einer Architektenkammer Voraussetzung ist.

Gruß
Wolfgang

Das genau ist das große Problem.
Denn hier gilt die Niederspannungsrichtlinie.
Und die fordert:

(1) Die Hersteller stellen sicher, dass ihre elektrischen Betriebsmittel, die sie in Verkehr bringen, im Einklang mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 und Anhang I entworfen und hergestellt wurden.

Das stelle ich mir für den elektrotechnischen Laien schon recht schwer vor.

(2) Die Hersteller erstellen die technischen Unterlagen nach Anhang III und führen das Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang III durch oder lassen es durchführen.
Wurde mit dem Konformitätsbewertungsverfahren nach Unterabsatz 1 nachgewiesen, dass ein elektrisches Betriebsmittel den Sicherheitszielen nach Artikel 3 und Anhang I entspricht, stellen die Hersteller eine EU-Konformitätserklärung aus und bringen die CE-Kennzeichnung an.

Das ist einje hohe Bürde!

(3) Die Hersteller bewahren die in Anhang III genannten technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des elektrischen Betriebsmittels auf.
(4) (…) - nur bei Serienfertigung
(5) Die Hersteller gewährleisten, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten elektrischen Betriebsmittel eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zu ihrer Identifikation tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des jeweiligen elektrischen Betriebsmittels nicht möglich ist, dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in den dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Unterlagen angegeben werden.
(6) Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und die Postanschrift, unter der sie erreicht werden können, auf dem elektrischen Betriebsmittel selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Unterlagen an. Die Anschrift bezieht sich auf eine zentrale Anlaufstelle, bei der der Hersteller erreicht werden kann. Die Kontaktdaten sind in einer Sprache anzugeben, die von den Endnutzern und den Marktüberwachungsbehörden leicht verstanden werden kann.
(7) Die Hersteller gewährleisten, dass dem elektrischen Betriebsmittel eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen beigefügt sind, die in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann, verfasst sind. Diese Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen sowie alle Kennzeichnungen müssen klar, verständlich und deutlich sein.

Und das alles für eine simple Tischleuchte? Ja.
De facto dürften die meisten Hersteller diese Regeln ignorieren und ein CE-Schildchen draufkleben, ohne irgendwas dieser Art sichergestellt zu haben.
De facto passiert diesen Herstellern nichts, solange nichts passiert.

Die Frage lautete aber:
„Bin ich auf der sicheren Seite…“
und
„Muss ich sonst auf was achten?“

Als elektrotechnischer Laie wirst du schon Schwierigkeiten haben, die Leuchte so herzustellen, dass sie als sicher gelten wird.
Als Fachmann eher kein Problem - aber dann schlägt dir halt die Niederspannungsrichtlinie ins Gesicht und fordert dich auf, einen riesen Bürokratiekram zu erledigen.

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Vielleicht etwas direkter formuliert:

Die Beachtung der Niederspannungsrichtlinie ist vermutlich wirtschaftlich unsinnig.
Ich würde sie ignorieren.
Statt dessen würde ich die Leuchten durch eine Fachfirma prüfen lassen.

Am Ende ist es doch so:
Es droht der finanzielle Ruin, wenn man Mist gebaut hat.
DAS muss verhindert werden.
Und dazu halte ich zwei Dinge für notwendig:

  1. Fachlich korrektes, sicheres Produkt abliefern
  2. Haftpflicht abschließen

Vor dem Risiko, dass dir ein EU-Pupser in die Quere kommt, wird man sich ganz realistisch nicht absichern können, ohne mehr Aktenordner als Tischleuchten zu produzieren.

Die haben genau gar keine Ahnung von Elektrik über 24V. Und dementsprechend auch keinerlei Ahnung davon, was man bei Netzspannung so alles einhalten muss.

Und offensichtlich hast Du auch keine Ahnung von Recht, denn erstmal geht es hier um Sicherheit, dann um Produkthaftung, dann um CE-Kennzeichnung und Einhaltung der entsprechenden Normen, dann um Sachmangelhaftung. Und um Garantie ausschließlich dann, wenn Du danach auch noch unbedingt eine geben willst.
Eine Unterschrift nutzt dabei genau nichts, die gesetzlichen Regelungen kann man so zum Glück nicht umgehen.

Das bezweifle ich heftig.
Gruß
anf

Ich sehe nur folgende Varianten.

  1. Du kaufst Fassung, Kabel, Schalter und Netzstecker als Fertigteil mit CE Kennzeichnung. China-Ware hat dann zwar gerne den CE-Kleber drauf, der taugt aber nicht. Zudem ist es rechtlich praktisch unmöglich diesen vor Gericht zu zerren, wenn etwas ist.
    Du hast dann nur noch das Problem mit der thermischen Belastung, damit die Lampe nicht abbrennt.
  2. Du verwendest Kleinspannung, LEDs und kaufst zumindest das Netzteil mit CE-Kennzeichnung ein.

Aber auch dann bist du nicht ganz aus dem Schneider. Bei irgendwelchen Schadensersatzansprüchen bist du der erste Ansprechpartner. Du musst dann innerhalb etwa einer Woche dem Richter alle Unterlagen aushändigen, welche beweisen, dass du alles getan hast um die geltenden Normen einzuhalten. Du kannst dann auf deine Lieferanten zurückgreifen, wenn diese eine Schuld trifft.
Hier kommt dann der „bestimmungsgemässe Gebrauch“ noch ins Spiel. Verwendest du für deine Lampen z.B. ein 12V-Netzgerät, welches vom Hersteller nur für den Einsatz im Automobilbereich vorgesehen ist, hast du Pech gehabt, weil es kein Bestimmungsgemässer Gebrauch ist. Da drifteten dann Recht und Technik auseinander!

MfG Peter(TOO)

Da war letztes Jahr einer, der seiner Tochter eine schöne Geburtstagsparty bereiten wollte. Er war zwar kein Fachmann, aber am Stromgenerator für die Gartenhütte musste nur ein Abgasrohr ins Freie angebracht werden, also war da nichts dabei.
Am nächsten Morgen waren sechs Jugendliche tot.

Gruß,

Kannitverstan

Dann kuck https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=122563&such=Kraftfahrzeugmechatroniker%2Fin+-+System-+und+Hochvolttechnik

Gruß
Otto

Wo steht, dass er das gelernt hat?
Gruß
anf