Selbstgemachte Marmelade

Hallo, was muß man eigentlich alles beachten wenn man „selbstgemachte-marmelade“ auf einen markt verkaufen möchte? mich würde interessieren wie es sich rechtlich verhält , welche vorraussetzungen und wer und wie verkaufen darf.welche grundlegenden schritte sind nötig. es würde mich freuen etwas zu erfahren…vielen dank…sosonnig

Hallo,
wende Dich an das nächste Lebensmitteluntersuchungsamt oder die Lebensmittelüberwachung Deiner Stadt oder Kreises, die kennen die Gesetze, da sie sie ja überwachen. Abgesehen davon ist Marmelade nur aus Zitrusfrüchten, alles andere ist Konfitüre. Von Brotaufstrich einmal abgesehen, der nicht lange haltbar ist und gekühlt werden muss.
Gruß Günter

Kleinhersteller dürfen ihren eingekochten Erdbeermatsch aber auch weiterhin Marmelade nennen, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Marmelade

LG, scionesire