Selbstgemachte verträge rechtsgültig?

Hallo Person A hat schulden bei Person B… Person A ist zahlungswillig aber person B rückt die Kontodaten nicht raus… Person A will Person B das geld persönlich vorbei bringen und setzt ein Schreiben auf , wo drin steht das Person B das geld erhalten hat. Ist dieser Vertrag vor Gericht rechtsgültig wenn Person B behauptet er habe das Geld nie bekommen ? Was kann Person A tun wenn dies nicht der Fall ist?

Ist dieser Vertrag vor Gericht rechtsgültig wenn
Person B behauptet er habe das Geld nie bekommen ?

Erstens ist das kein Vertrag (und darum auch kein rechtsgültiger Vertrag), und zweitens hat B das Geld ja wirklich nie bekommen.

Was kann
Person A tun wenn dies nicht der Fall ist?

Wieso sollte er überhaupt etwas tun? Wenn B sein Geld nicht haben will, sollte A sich freuen und gut.

Person B möchte das Geld schon haben… behält aber die kontodaten ein um person A zu nerven…

Und das schreiben soll person B natürlich erst unterzeichen wenn er auch das geld hat… Person A will sich absichern damit er die Summe nicht 2 mal bezahlen muss

Hallo,

richtig ist, dass es sich bei dem Schriftstück wohl nicht um einen zweiseitigen Vertrag handelt.

Je nach Abfassung kann es sich bei dem aufzusetzenden Schriftstück um eine „Quittung“ handeln, § 368 BGB. Darauf hat der Schuldner einen Anspruch, wenn er die Leistung bewirkt (zahlt).

Will der Gläubiger diese Quittung - aus welchen Gründen auch immer - nicht unterschreiben, ist es natürlich auch möglich, zwei (unabhängige, also wenn mölich nicht mit dem Schuldner verwandte) Zeugen mit zu nehmen, die die Übergabe protokollieren. Dieses Protikoll sollte möglichst nicht vorgefertigt sein, sondern an Ort und Stelle handschriftlich verfasst, mit Datum und Uhrzeit versehen und unterschrieben werden.

Sollte es danach je zu einem Rechtsstreit wegen der Rückzahlung kommen, kann der Schuldner sich auf diese beiden Zeugen berufen, die wiederum die Protokolle als „Stütze“ bei einer möglichen mündlichen Verhandlung nutzen können. Viel realistischer ist es allerdings, dass es danach nicht mehr zu einem Rechtsstreit kommt.

Gruß

Ewurscht

Das hört sich für mich schwer danach an als ob Person B plant eine Straftat zu begehen(Steuerhinterziehung, Geldwäsche was weiß ich…) und deswegen keine elektronische Aufzeichnung der Kontobewegung wünscht.

Person A ist auf der sicheren Seite weil sie wie ein anderer Poster schon beschrieben hat eine Quittung erhält, die er auch ordnungsgemäß verbuchen kann.

Um was für einen Geldbetrag handelt es sich denn?
Bei einem größeren Betrag die Bargeldübergabe vielleicht innerhalb einer Bankfiliale durchführen? Wegen Angst vor Diebstahl.