Selbstgenutzte Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

gibt es bei einer selbstgenutzen Eigentumswohnung trotz bewilligter Eigentumszulage weitere Möglichkeiten, diese steuerlich geltend zu machen (z.B. im Rahmen einer Altervorsorge)?

Vielen Dank im voraus.

Marcus

Hi !

Grundsätzlich gibt es in den Jahren, in denen Eigenheimzulage (EHZ) bezogen wird keine weiteren Möglichkeiten die Wohnung steuerlich geltend zu machen.
Ausnahme: die Anschaffungskosten der Wohnung übersteigen die Fördergrenzen nach EHZG. Dann könnte man die Wohnung in einen geförderten und in einen nichtgeförderten Teil aufsplitten. Den nicht geförderten Teil könnte man dann z.B. vermieten oder als häusliches Arbeitszimmer nutzen.

UND: Noch immer gibt es das Finanzierunginstrument des Bausparvertrages. Auch hier gibt der Staat bei entsprechenden Einzahlungen gleich zwei Subventionen. Zum einen einen jährlichen Zuschuss und zum anderen die niedrigen Zinsen.

BARUL76

Nein, mit der Eigenheimzulage ist alles erledigt.
Höchstens noch Arbeitszimmer, wurde schon gesagt.
Grüße, Petra