Meinem Mieter sitzt man auf, weil er als männl. Einzelperson mit Lebensmitteln etwas schlampig umgeht. So wird ihm nachgesagt, daß aus seinem App. Lebensmittelmotten auf den gemeinsamen Gang „gedrungen“ sind. Die HV will nun mit einem Schädlingsbekämpfer razziamäßig vorgehen. Man will ihn wohl dazu veranlassen, eine fachkundige „Desinfektion“ des App. vornehmen zu lassen. Genügt denn nicht der Hinweis, daß er seine Wohnung auf eigene Rechnung selbst entsprechend zu reinigen hat. Ist denn hier die komplette Hausgemeinschaft „gefährdet“!? Es geht um den 14. Stock mit drei vorh. App.!Die Anlage beherbergt ca. 200 Wohnungen in einem Hochhaus.
Für ein ergiebiges Brainstorming wäre ich dankbar.
Hallo!
Du als Eigentümer hast die Hausverwaltung mit beauftragt.
Dass es extrem schwierig ist, eine auch nur einigermassen vernünftige Hausverwaltungsfirma zu finden, ist bei einer Bewertung evtl. hilfreich.
Eigentlich hätte man sich zunächst an Dich als Eigentümer der Wohnung wenden sollen, denke ich.
Gruß,
M.
weil er als männl. Einzelperson
mit Lebensmitteln etwas schlampig umgeht. So wird ihm
nachgesagt, daß aus seinem App. Lebensmittelmotten auf den
gemeinsamen Gang „gedrungen“ sind.
Für ein ergiebiges Brainstorming wäre ich dankbar.
Hallo, meine Hauptgedanken würden dem Mieter und der Substanz des Wohneigentums gelten. Auch wenn die Miete regelmäßig z.B. von der Stadtverwaltung kommen sollte, gibt es sicher auch Mieter in dieser Wohnkategorie, die da etwas reinlicher sind. Sollte dieser Mieter unerwartet mal ausfallen, müßte für eine Neuvermietung evtl. soviel investiert werden, daß einiges an gesammelter Rendite wieder verloren geht.