Hallo,
habe folgendes Problem, hoffe hier Antorten mit Benennung von Gerichtsurteilen zu bekommen.
Nach meiner Scheidung möchte nun der Vater unserer Tochter(4Jahre) im Sommer für 4 Wochen Urlaub in der Türkei machen. Gemeinsames Sorgerecht liegt vor. Umgang bisher alle 2 Wochen am Wochenende mit Übernachtung, noch nie längerer Umgang als beschrieben. Außerdem soll das Kind wegen dieser Klage vor Gericht befragt werden. Wie wird sowas gemacht? Wer nimmt alles dran teil? ist es überhaupt erlaubt ein 4jähriges Kind zu befragen?
Wer kann mir weiterhelfen? Danke im Voraus
FG
Hallo,
wenn gemeinsames Sorgerecht vorliegt, so hat jeder Elternteil den gleichen Anspruch bzw. das gleiche Recht.
Frage: Was spricht dagegen, dass das Kind 4 Wochen Türkeiurlaub erleben kann? Immerhin erweitern solche Eindrücke doch den Horizont. Warum das dem Kind vorenthalten wollen? Gönn ihm doch den Spaß. Das das Kind deswegen befragt werden wird, wage ich zu bezweifeln. Denn die Belastung des Kindes steht in keinem Verhältnis. Meine Richterin hat soetwas grundsätzlich abgelehnt- auch mit 6 Jahren. Aber jeder Richter ist anders, da gibt es keine allgemeingültige Regelung. Und wenn der Urlaubswunsch per Gericht untersagt werden sollte- aus welchen Gründen auch immer- spätestens in 1-2 Jahren wenn deine Kleine zur Schule kommt, werden sich die Eltern die vielen vielen Schulferien zur Hälfte aufteilen müssen. Oder möchtest du dann die Ferien die Betreuung alleine übernehmen? Spätestens da hat der Kindsvater ein REcht auf Urlaub mit dem Kind. Und wo er den verbringt, ist allein seine Sache- da kann ihm niemand reinreden.
Am Besten man einigt sich wie erwachsene Mensche- was nicht immer möglich ist- ich weiß!
RB
Hallo!
Ich bin zwar kein Experte, möchte dir aber folgendes raten: Mir ist nicht bekannt, daß Kinder unter dem Schulalter befragt werden, da sie wohl kaum das Ganze erfassen können. Wichtig wäre auch eine Befragung von Kinderärzten bzgl. des Kindes oder wenn du schon mal mit ihr in einer Beratung warst. Nur die Äusserungen des Kindes sollten nicht ausreichend sein. Ich hatte gerade einen ähnlichen Fall mit meinen Kindern und bin ohne die Gutachten Dritter sehr auf die Nase gefallen. Eine Bekannte hat mir gerade gestern genau diese Tipps gegeben, da sie als Umgangspflegerin arbeitet, was ich aber erst gestern per Zufall erfahren habe.
Oft sind Jugendämter auch keine grosse Hilfe. Nehmen sich gerne zurück, da das Gericht ja nun gefragt ist. Wende dich unbdingt an Beratungsstellen für alleinerziehende Mütter, evtl. auch Caritas, die gehen auch mit dir zu den Terminen, weil man oft selbst zu durcheinander ist. Sie kennen auch diese Tipps. Gutachten haben nur mündlich einen Nutzen. Also versuche sie als Zeugen bzw. Berater im Sinne des Kindes einzubringen.
Mir ist allerdings nicht klar, warum das Kind nicht in Urlaub fahren soll. Besteht die Gefahr einer Entführung? Ist der Vater Türke oder hat er gute Beziehungen dorthin, so daß eine Rückreise fraglich erscheint?
Mehr kann ich dir leider dazu nicht sagen!
Liebe Grüsse
S. Neu
Hallo,
danke für die rasche Antwort.
Ja was spricht dagegen, daß vielleicht bisher noch keine Ferien mit dem Vater verbracht wurden, daß das Kind sich darauf freuen würde ist klar, aber kann ein 4jähriges Kind eine mehrwöchige Reise egal wohin einschätzen und ist es im klaren, was auf ihn zukommt. ich meine hier wäre der Vater und das Kind überfordert, da es nunmal keine Vorerfahrungen gibt.
Ich habe eine Vorladung vom zuständigen Gericht für diese Klage erhalten, das Kind soll beim Verhandlungstermin dabei sein (leider, würde es ihr echt gern ersparen).
Gruß FG
Hallo S. Neu,
danke für die schnelle Antwort und deine Tipps.
Daß das Jugendamt keine wirkliche Hilfe darstellt habe ich auch erleben müssen. Hinsichtlich der Befragung bei Gericht, gab es folgende Antwort vom Jugenamt: Das Gericht wäre frei in seiner Entscheidung, das Kind vor Gericht zu befragen, die Aussage wäre nicht allein verwertbar, würde aber eine Rolle spielen, die Psyche des Kindes würde nicht getroffen sondern eher der Eltern.
Ein Kinderärztliches Attest versuche ich derzeit zu erhalten.
Der Vater des Kindes ist Türke, lebt erst seit 2004 in Deutschland, ehrlich gesagt sind mir diese Gedanken nicht fremd.
Ich würde aber gerne noch wissen wollen, was für Gutachten meinst du? Von wem werden sie erstellt? In welcher Form helfen mir diese Gutachten?
Würde mich freuen, wenn du mir diese Fragen beantworten könntest. Danke im Voraus
Gruß FG
Ich bin bei dem Thema Umgangsrecht hier ( Wer weiss was ) als Intressierter angemeldet.
Kann dir nur sagen das das Umgangsrecht auch ein Recht des Kindes ist und alle Entscheidungen dem Wohl des Kindes dienen sollen.Dies ist KEINE Rechtsberatung.
mfg
paul
viele Grüße nach bad w… und oder Mü…
Hallo FG,
es gibt immer ein Erstes Mal wie es so schön heißt.
Und irgendwann ist auch mal Urlaub dran. Dass Kind kann das mit dem Urlaub in dem Alter nicht einschätzen. Dass muss es doch auch nicht. Immerhin ist eine erziehungsbrechtigete PErson dabei. Verstehe deine Zweifel eher , dass du deinem Ex dass mit Kind für 4 Wochen nicht zutraust. Klar, ein We ist halt nur ein we. Das ist schnell vorbei. Fährt er allein mit der kleinen weg ode3r ist eine neue LEbensgefährtin oder dergleichen dabei? Alleine mit Kleinkind ist nicht ohne…spreche aus Erfahrung. Abschalten, am Strand ein Schläfchen halten ist nicht drin…kleine Kinder in diesem Alter sind -nicht falsch verstehen- wie ein Pflegefall. Sie bedürfen ständiger Aufsicht, Betreuung und Aufmerksamkeit. Das kann einen schon mächtig fordern. Denke nicht, dass das Kind vor Gericht aussagen soll. Könnte mir vorstellen, das der/die Richter/in sich einen Eindruck von dem Kind verschaffen möchte.
Viele Grüße
Ralf
Hallo nochmal,
ja sicher ist irgendwann das erste Mal, nur wenn so etwas mit Planung und Durchführung von kurzen Urlauben innerhalb Deutschlands erfolgen würde, wäre für alle Parteien sinnvoller.
Es ist richtig, daß ich dem Vater eine derartige Reise nicht zutraue, zumal er in der Vergangenheit öfter mal die Aufsichtspflicht verletzte.
Ich hoffe nur für meine Kleine, daß es nicht allzu schlimm wird für sie. Ich kann in etwa abschätzen was passieren wird, sie wird nicht auf die Fragen antworten. Fremde Leute, fremde Umgebung.
Nochmals besten Dank
Gruß
FG
Hallo FG-1975,
normalerweise wird ein 4 jähriges Kind nicht
befragt,nur in extremen Ausnahmesituationen!Sie wird
auf jeden Fall alleine befragt sprich ohne Deinen Ex
und ohne Dich.Nur der Richter,Psychologe und Deine
Tochter.Meine Erfahrungen haben aber belegt dass es von
Richter zu Richter und von Bundesland zu Bundesland
verschieden ist.Ganz wichtig ist es auf jeden Fall bei
der Gerichtsverhandlung einen kühlen Kopf zu bewahren
und dem Richter nicht das Gefühl zu geben
dass du ein Problem mit deinem Ex-Mann hast und du es
auf dem Rücken von dem Kind austragen willst ( Rache
usw. ) Im Normalfall ist auch vom Jugendamt jemand
dabei wenn du eine Beistandschaft hast(das heißt in
Gerichtsverhandlungen wird das Jugendamt zum Wohle des
Kindes aussagen) Vielleicht hast du auch ein paar Fakten
gegen deinen Mann wie z.B.
Agressivität,handgreiflich,unzuverlässig,vorbestraft,dr
ogen und Alkoholproblem und so weiter,vielleicht kannst
du Ihn dann dadurch unreif erscheinen lassen.
Dem alles ist aber hinzuzufügen dass zu beachten ist
welches Verlältnis deine Tochter zu deinem Ex
hat.Besteht eine starke Bindung zu deinem Ex? Wenn dies
der Fall ist solltest du lieber kooperieren und deiner
Tochter zu liebe den Kontakt zum Vater nicht untersagen
(auch nicht im Urlaub).Vielleicht kannst du auch deine
Vorteile daraus ziehen und auch in der Zeit Urlaub
machen und dich erholen.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen,wenn noch FRagen
offen sind dann kannst du dich gerne wieder melden!
mfg
Hallo!
Soweit ich weiß, bist du nicht verpflichtet, daß Kind mit in den Urlaub zu geben. Da er bereits dagegen klagt, würde ich mir Hilfe von besagten Stellen holen, die alleinerziehende Mütter in allen Fragen betreuen. Gutachten, bzw. Stellungnahmen, gibt es hier bei uns von Seiten der „Beratungsstelle für Familie, Jugend und Kinder“. Sie gehören nicht der Caritas, AWO o. ä. an und werden zumindest hier bei uns auch in Form von psychologischen Test anerkannt. Dort gibt es auch Gruppen für Trennungskinder. Du mußt dich einfach mal umhören. Ich kann dir da leider nichts weiter zu sagen, da ich nicht weiß, in welchem Bundesland du dich befindest. Telefonier einfach überall rum. Caritas oder AWO können zumindest Tipps in dieser Richtung geben. Es gibt vielleicht auch den Verband „Frauen helfen Frauen“. Du solltest deine Zustimmung nicht geben und wenn es nicht anders geht dich und dein Kind so weit es geht absichern. Sprich genaue Reisedaten, Ziel- und Kontaktadressen usw., mit vorherigen Richtigkeitsüberprüfung des Gerichts. Ich wünsche euch viel, viel Glück und geb nicht auf!!! LG S. Neu
hallo,
1.meiner erfahrung nach ist das kind mit 4jahren zu jung um vor gericht befragt zu werden, weswegen dem kind einen gerichtlichen pfleger bestellt, ein sogenannter anwalt des kindes. ein kind ist ein kind und ändert sehr schnell seine meinung. es ist ein unterschied ob ich dich frage wie geht es dir oder wenn ich dich frage geht es dir gut(das sind sogenannte sugestiv fragen).
bis das kind 18 ist bist du , die mutter bzw. der sorgeberechtigte partner, für das kind verantwortlich, ein kind hat bis dahin nichts beim gericht verloren - meine meinung. wie ich das verstehe wird die warscheinlich gerichtlich vorhandene umgangsregelung geändert damit der vater das kind in den ferien mit ihm in den urlaub gehen kann,
1.warum gibt es überhaupt eine umgangsregelung wenn ihr beide sorgerecht habt?
2.das kind mit 4 geht doch noch gar nicht zur schule , weswegen eine ferienregelung noch gar nicht notwendig ist, diese kommt erst mit schulbeginn. und: wenn Gemeinsames sorgerecht besteht, dann kann der vater das kind in den urlaub mitnehmen, dazu braucht er keinen gerichtsbeschluß. oder? ich glaube das, das gericht dem vater zusprechen wird das das kind 2wochen bei ihm sein kann, da es regelmäßigen kontakt hat und hatte und er auch bisher gezeigt hat das er sich um das kind kümmern kann. (wenn der kinderreisepass gemacht wird unterschreiben beide den antrag, das formular mit dem gemeinsamen sorgerecht in die tasche und die reise kann beginnen)
hast du angst das er das kind nicht mehr zurückbringt??? mit gemeinsamen sorgerecht und zusätzlichen gerichtsbeschluß …hmmm… kennst du die leute wo es hin soll?? mann sollte dir zuerst die möglichkeit geben selber das umfeld zu sehen wo dein kind sein wird, ich meine das steht dir als mutter zu.
das ist ein mensche und kein gegenstand dem man irgendwo hin mitnehmen kann, für ein kind mit 4jahren ist meiner meinung nach diese reise eine zu große belastung und nochdazu 2wochen ohne mama ohne das gewohnte umfeld,… ich würde es nicht wollen.
es tut mir leid das ich dir keine fakten bieten kann, ließ dir doch mein schreiben durch, denke darüber nach und vielleicht kannst du ja was von verwerten.
(sollte das gericht , der pfleger und das ja dafür sein das das kind 2wochen beim vater sein soll, so Bestehe darauf das man dir die Garantie gibt das dein kind von keinen Schaden nehmen wird und nach 2wochen auch wieder bei dir ist) ohne schriftliche garantie mach keine einigung!)
liebe grüße und alles gute.
Zuerst einmal: Wer klagt denn hier? Der Vater? Warum muss er klagen? Eigentlich sollten Mütter doch froh sein, wenn ein Vater sich um das gemeinsame Kind kümmern will. Ich selbt musste über den Anwalt bzw. auch vor Gericht, gerade weil mir der Umgang mit meinen Kindern auch in den Ferein verweigert wird von der Mutter. Kinder werden dann üblicherweise vom JA und vom Gericht befragt; bei Kindern um die 10 Jahre herum ist kein Elternteil dabei; ich denke das wird auch bei einem Vierjährigen Kind so sein können.
Urteile kenne ich dazu nicht.
Zuerst einmal: Wer klagt denn hier? Der Vater? Warum muss er klagen? Eigentlich sollten Mütter doch froh sein, wenn ein Vater sich um das gemeinsame Kind kümmern will. Ich selbt musste über den Anwalt bzw. auch vor Gericht, gerade weil mir der Umgang mit meinen Kindern auch in den Ferein verweigert wird von der Mutter. Kinder werden dann üblicherweise vom JA und vom Gericht befragt; bei Kindern um die 10 Jahre herum ist kein Elternteil dabei; ich denke das wird auch bei einem Vierjährigen Kind so sein können.
Urteile kenne ich dazu nicht…
Zuerst einmal: Wer klagt denn hier? Der Vater? Warum muss er klagen? Eigentlich sollten Mütter doch froh sein, wenn ein Vater sich um das gemeinsame Kind kümmern will. Ich selbt musste über den Anwalt bzw. auch vor Gericht, gerade weil mir der Umgang mit meinen Kindern auch in den Ferein verweigert wird von der Mutter. Kinder werden dann üblicherweise vom JA und vom Gericht befragt; bei Kindern um die 10 Jahre herum ist kein Elternteil dabei; ich denke das wird auch bei einem Vierjährigen Kind so sein können.
Urteile kenne ich dazu nicht…
Hallo
Sorry zur deiner Frage kann ich leider nicht viel sagen…
Hätte dir gerne weitergeholfen doch ich weiß es selber nicht…
Trotzdem viel Glück
Vill weiß ja jemand anders deine Fragen zu beantworten
Schönen Abend noch