Selbstjustiz?

Hallo!

Ja sehe ich auch so: Angesichts der Diskussion hier habe ich jetzt mal im großen Wiener Kommentar zur entsprechenden österreichischen Bestimmung (§ 86 StPO aF) nachgelesen. Da reichen die Meinungen in der Lehre von ist in Ordnung bis völlig unverhältnismäßig. Es gibt auch schöne Zwischenlösungen, wo dann auf komplizierte Vorsatz-, Fahrlässigkeitskombinationen abgestellt wird.

Gruß
Tom

ich denke, wir drehen uns hier im Kreis.

Musste gerade lachen, weil unsereins, sich ja gerne mal über die Juristen aufregt - zwei Juristen, drei Meinungen.

Ich denke auch, dass wir hier keine „Lösung“ finden können, aber den Meinungsautausch fand ich doch interessant.

Wie war das: Auf See und vor Gericht … :wink:

Gruß Andreas

Hallo!

Musste gerade lachen, weil unsereins, sich ja gerne mal über
die Juristen aufregt - zwei Juristen, drei Meinungen.

…ich habe auch schon lachen müssen, aber wenn man das mal nüchtern betrachtet: es geht um ein juristisches Problem und diese sind wie so oft nicht ganz einfach, ganz egal ob das jetzt Juristen oder Nichtjuristen diskutieren:wink:

Gruß
Tom

Danke, hab ich auch so gesehen. (owt)
-nix-

…ich habe auch schon lachen müssen, aber wenn man das mal
nüchtern betrachtet: es geht um ein juristisches Problem und
diese sind wie so oft nicht ganz einfach, ganz egal ob das
jetzt Juristen oder Nichtjuristen diskutieren:wink:

Auf jeden Fall, wobei die Juristen dann gerne mal in der Diskussion mit Nichtjuristen darauf hinweisen, dass sie ja Juristen sind und dementsprechend nur ihre Meinung fundiert sein kann. ^^

Aber in diesem Fall müssen wir wohl festhalten: Bevor wir es nicht ausprobiert haben und ein für den Einzelfall gültiges Urteil in der Hand haben (oder nicht) wissen wir es nicht. :wink:

Gruß Andreas