Selbstjustiz

Hallo,

Ich darf doch einen Straftäter festhalten, bist die Polizei kommt oder?

Hallo,

Ich darf doch einen Straftäter festhalten, bist die Polizei
kommt oder?

„Im Prinzip ja.“

Genaueres hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme#Jedermann-Fes…

Gruß
smalbop

Weder noch
Hallo,

Ich darf doch einen Straftäter festhalten, bist die Polizei
kommt oder?

die Frage passt nicht zum Titel, denn Justiz steht für Judikative, also die Recht sprechende Gewalt. Selbstjustiz wäre es, den Straftäter gleich eine nach eigenem Bemessen gerechte Strafe zu erteilen, also ihm z.B. eine kräftige Kopfnuss zu verpassen, die Bestrafung also selbst „in die Hand zu nehmen“. Willst Du den Straftäter jedoch nur festhalten, bis die Polizei eintrifft, möchtest Du genau dies aber nicht. Vielmehr möchtest Du, dass dieser der Justiz unterworfen wird.

Die eigentliche Frage ist ja bereits von smalbo beantwortet worden.

Insofern ist eine solche Festnahme weder juristisch noch inhaltlich „Selbstjustiz“.

Gruß

S.J.

Aber im Grunde ist es eine juristische Maßnahme einen Straftäter festzuhalten und da ich kein Beamter bin bzw so ein „Jedermann“ bin oder wie auch immer, wäre es theoretisch Selbstjustiz oder?

Naja, wenn ich falsch liege korrigier mich :smile:, danke für die Antworten

Aber im Grunde ist es eine juristische Maßnahme einen
Straftäter festzuhalten und da ich kein Beamter bin bzw so ein
„Jedermann“ bin oder wie auch immer, wäre es theoretisch
Selbstjustiz oder?

Nein, auch wenn es im Volksmund fälschlicherweise so heißt.

In Deutschland gibt es die Gewaltenteilung, die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane. Dabei werden die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Vollziehung (Exekutive) und Rechtssprechung (Judikative) unterschieden.

Wie Du also erkennst, hat ein Festhalten eines Täters nichts mit „Justiz“ zu tun. Es fällt eher in den Bereich der Exekutive.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstjustiz

Gruß

S.J.