Hi!
Schade dass Du Dich durch Deine persönlichen Anfeindungen so disqualifizierst. Wenn Du auf die Argumente von Malte eingehen würdest könnte man schön diskutieren.
Hier ein Posting aus einer früheren Diskussion. Du kannst den Artikelbaum ja mal durchlesen. Er droht sich hier zu wiederholen:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Doch dass ein Hund jemanden einfach
nur beschnuppert oder sich in seiner Nähe aufhält, das hat
nichts mit der Unversehrtheit der Person zu tun.
Würdest Du es mögen wenn Du bei einem Spaziergang einem Mann begegnen würdest der sich Dir nähert und versucht seine Hand auf Deinen Arm zu legen? Tatsächlich sieht er vielleicht nicht gut und denkt Du bist seine gute Bekannte von vor 50 Jahren. Potentiell ist er für Dich aber ein Lustmolch oder? Dein Vorteil in dieser Situation ist, dass Du mit diesem Mann kommunizieren kannst. Mit dem Hund kann ich es nicht.
Auch gegenüber Personen verlange ich einen bestimmten Abstand. Alles was näher ist ist eine Bedrohung.
Solltest Du
hier als Gegenargument jemanden mit einer Hundephobie
anführen, dann muss ich dazusagen, dass jede Phobie eine
Krankheit ist, die ärztlich behandelt werden kann und sollte.
Ich habe keine Phobie, ich habe einfach Angst. Genauso wie jemand Angst hat der von einem Menschen bedroht wird oder jemand der in Australien einem Krokodil begegnet. Krokos sind normalerweise auch völlig ungefährlich…
Solange ich mich an den Maßstäben des durchschnittlichen,
gesunden Menschen orientiere und dessen Unversehrtheit
gewährleistet ist, solange sind meine Handlungen (und auch die
Handlungen meines Tieres) gesetzeskonform.
ICH WEISS ABER NICHT OB MEINE UNVERSEHRTHEIT GEWÄHRLEISTET IST!!!
Das ist doch der Grund für diese ganze Diskussion. Und dass der Tierhalter es weiss hilft mir auch nix.
Wie weit geht die Freiheit des Einzelnen? Geht sie etwa
soweit, dass ich selbst bestimmen kann, wer mich anspricht und
wer nicht, wer mich anschaut und wer nicht, wer an mir
vorbeiläuft und wer nicht? Soviel ich weiß, basiert diese
Freiheit grundsätzlich auf der Einhaltung der Menschenwürde
und der Unversehrtheit der Person. Die Freiheit beinhaltet
auch, dass kein Mensch zu einer Handlung gezwungen werden darf
(und selbst das wird von dem Staat selbst eingeschränkt). Und
diese Punkte berührt die bloße Nähe eines Hundes zu Dir auf
keinen Fall.
Da bist Du falsch gewickelt. Wenn ein Tier mir seine Pfoten auf die Schulter legt und mir das Gesicht abschleckt, wenn ein Hund mich in die Wade zwickt oder in den Oberarm dann verletzt er definitiv meinen Anspruch auf Unversehrtheit. Wenn er auf mich zuläuft, mich anbellt und knurrt dann sehe ich es als meine Pflicht an mich zu verteidigen.
Dazu habe ich oben schon Einiges geschrieben: Die Gesellschaft
kann nicht jedem noch so unsinnigen und unbegründeten Wunsch
nachgehen.
Und Du bestimmst ob der Grund unsinnig und unbegründet ist? Ich glaube da haben die Nicht-Hundehalter auch ein Wörtchen mitzureden.
Es ist allerdings nicht Deine Entscheidung, ob in Deiner Nähe
der Wald gerodet wird oder stattdessen Bäume angepflanzt
werden. Ebenso ist es nicht Deine Entscheidung, ob der
Hausmeister in Deinem Wohnhaus Pflanzen aufstellt, an denen Du
täglich vorbeigehst. Warum sollte es Deine Entscheidung sein,
ob an Dir auch mal ein Hund vorbeigeht oder schnuppert?
Weil die Pflanze mich nicht anbellt und nicht auf den Gehweg kackt *g*
Pflanzen agieren nicht, Hunde schon.
Was heißt „einigermaßen“? Wenn ein Tier nicht genügend Auslauf
hat, dann ist es keine artgerechte Tierhaltung. Wie soll das
Tier da glücklich werden?
Und das ist MEIN Problem? Das kannst Du nicht ernst meinen oder?
Nicht jeder Hund lässt sich so erziehen, dass er wirklich aufs
Wort gehorcht. Wollen wir deshalb bestimmte Rassen in ihrem
freien Auslauf behindern oder gar gänzlich ausrotten, indem
wir sie nicht mehr zulassen?
Die Rassen sind über Jahrhunderte gezüchtet worden. Von ausrotten kann da nicht die Rede sein. Aber wenn Du mich so fragst: Hunde die nicht aufs Wort gehorchen gehören angeleint oder auf einem geschlossenen Platz ausgeführt. Punktum.
Wie oben bereits beschrieben, endet für mich die Freiheit
eines Hundes dort, wo die Bedrohung der Unversehrtheit der
Person anfängt.
O.k. und jetzt musst Du nur noch verstehen dass die Schwelle des „sich bedroht fühlens“ bei einem Nicht-Hundehalter wesentlich niedriger ist als bei Dir und alle sind glücklich.
Bye
Rolf